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Nachbarrecht: Wenn die Wände wackeln

(Ho) Hat ein Haus seine Standfestigkeit verloren, weil ein angrenzendes Grundstück unzulässig vertieft wurde, kann der Eigentümer Schadenersatz für die Kosten zur Wiederherstellung der Stabilität verlangen. Dies folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Az.: V ZR 17/07). Sind dafür aber Arbeiten auf dem Nachbargrundstück erforderlich, hängt die mögliche Kostenerstattung von der Zustimmung der Nachbarn ab.

In dem Fall hatten die Kläger Schadenersatz gefordert, weil ein direkt an ihr Haus angebauter Neubau nur zum Teil über ein Fundament verfügte. Dadurch sei die Standfestigkeit ihres eigenen Hauses beeinträchtigt, wie die Eigentümer argumentierten. Sie verklagten unter anderem die Planerin – mit Erfolg.

© Dr. Hans Reinold Horst
30. Juni 2008

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