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EU: Mehr Diskriminierungsschutz im Wohnungswesen

(Ho) Nach dem Willen des Europaparlaments soll das erst seit kurzem in Deutschland geltende „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ besser bekannt unter dem Namen Antidiskriminierungsgesetz, schon bald deutlich ausgeweitet werden. Dies beschloss das Europaparlament am 20. Mai 2008. Konkret wird gefordert, die Opfer von Diskriminierungen bei der Verfolgung ihrer Ansprüche mit öffentlichen Geldern zu unterstützen! Die Antidiskriminierungs-Vorschriften sollen zudem auch im Bereich des Wohnungswesens ausgedehnt werden. Dies könnte dazu führen, dass Vermieter künftig auf deutlich mehr Schwierigkeiten stoßen dürften, bestimmte Bewerbergruppen wie Ältere oder Ausländer abzulehnen (wir berichteten bereits in LVZ März 2008).

Haus & Grund hatte bereits von Anfang an vor einem Missbrauch der Antidiskriminierungsvorschriften gewarnt, die es verbieten, beim Abschluss, bei der Durchführung, bei der Beendigung und bei der Abwicklung von Verträgen den Vertragspartner wegen seines Alters, seiner Religion, der politischen Weltanschauung, einer Behinderung, einer sexuellen Ausrichtung, der Rasse, der ethnischen Herkunft, oder wegen seines Geschlechtes zu benachteiligen.

Wie begründet diese Warnung vor Missbrauch war, zeigt ein jüngst bekanntgewordener Fall aus Osnabrück:
Eine Mitbürgerin mit Afro-afrikanischen Wurzeln hatte ihrem Vermieter ein handschriftlich vorformuliertes Schreiben zur Unterschrift vorgelegt, mit dem der Vermieter erklären sollte, er kündige das Mietverhältnis, weil Mitmieter Anstoß an der Herkunft und der Hautfarbe seiner Mieterin genommen hätten. Der 86jährige arglose Vermieter unterschrieb, weil er der Erklärung glaubte, dieses Schreiben werde zur Vorlage bei den Behörden benötigt. Tatsächlich hatten sowohl die Mieterin als auch der Vermieter ein Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. Im Vorfeld war es durch die Mieterin zu vielfachen extremen Familienauseinandersetzungen mit ihrer Tochter und damit einhergehenden Lärmstörungen gekommen, was auch Polizeieinsätze und ihre zeitweilige Unterbringung zur Folge hatte.

Das Ergebnis:
Die Mieterin marschierte mit dem unterzeichneten Kündigungsschreiben flugs zum Rechtsanwalt und nimmt nun den Vermieter auf Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro in Anspruch.

© Dr. Hans Reinold Horst
04. Juli 2008

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