Home > Archiv > Themen 2008 > Diskriminierungsschutz im Wohnungswesen
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| (Ho) Nach dem Willen des Europaparlaments soll das erst seit kurzem in Deutschland geltende „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ besser bekannt unter dem Namen Antidiskriminierungsgesetz, schon bald deutlich ausgeweitet werden. Dies beschloss das Europaparlament am 20. Mai 2008. Konkret wird gefordert, die Opfer von Diskriminierungen bei der Verfolgung ihrer Ansprüche mit öffentlichen Geldern zu unterstützen! Die Antidiskriminierungs-Vorschriften sollen zudem auch im Bereich des Wohnungswesens ausgedehnt werden. Dies könnte dazu führen, dass Vermieter künftig auf deutlich mehr Schwierigkeiten stoßen dürften, bestimmte Bewerbergruppen wie Ältere oder Ausländer abzulehnen (wir berichteten bereits in LVZ März 2008). Haus & Grund hatte bereits von Anfang an vor einem Missbrauch der Antidiskriminierungsvorschriften gewarnt, die es verbieten, beim Abschluss, bei der Durchführung, bei der Beendigung und bei der Abwicklung von Verträgen den Vertragspartner wegen seines Alters, seiner Religion, der politischen Weltanschauung, einer Behinderung, einer sexuellen Ausrichtung, der Rasse, der ethnischen Herkunft, oder wegen seines Geschlechtes zu benachteiligen. Wie begründet diese Warnung vor Missbrauch war, zeigt ein jüngst
bekanntgewordener Fall aus Osnabrück: Das Ergebnis: © Dr. Hans Reinold Horst
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