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Achtung: Vermieter muss Lüftung erklären

(Ho) Vermieter müssen Mieter auf neue Anforderungen beim Heizen und Lüften hinweisen, wenn zum Beispiel alte Holzfenster gegen isolierverglaste Fenster ausgetauscht werden.

Unterlässt der Vermieter diese Hinweise, so kann er sich bei Schimmelpilzbildung später nicht auf fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters berufen (LG München, Az.: 31 S 14459/06). Denn der Mieter ist nicht verpflichtet, selbständig Überlegungen zu einem veränderten Lüftungsverhalten anzustellen. Erst nach Einbau der neuen Fenster war es in dem vom LG München entschiedenen Fall zu einem Schimmelbefall gekommen. Der Vermieter blieb auf seinem Schaden sitzen.

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© Dr. Hans Reinold Horst
01. März 2008

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