Home > Archiv > Themen 2008 > Nachbarrecht: Baumaßnahmen
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(Ho) Grundstückeigentümer können verpflichtet sein, ihren Nachbarn bestimmte Baumaßnahmen anzukündigen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn der Nachbar mit Einschränkungen seiner Rechte rechnen muss. Die im Nachbarrecht vorgesehene Anzeige eines solchen Bauvorhabens ist kein Rechtsgeschäft und bedarf grundsätzlich auch keiner besonderen Form. Inhaltlich muss aber klar sein, welche Maßnahmen wann geplant ist. Anzeigepflichten bestehen unter anderem:
Mit der rechtzeitigen Anzeige erwirbt der Grundstückseigentümer die Befugnis zum Bau. Der Nachbar muss unter den näheren gesetzlich geregelten Voraussetzungen den Bau dulden. Eine Zustimmung ist dann nicht erforderlich. Übrigens: © Dr. Hans Reinold Horst
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