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Gartennutzung widerrufen

(Ho) Nutzt ein Mieter einen Garten ohne vertragliche Vereinbarung, kann der Vermieter diese Duldung jederzeit widerrufen. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 8 U 83/06) hervor. In dem Fall hatte ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus auf dem Hof eine Fläche abgegrenzt und als Garten genutzt. Als sich der Eigentümer entschloss, den Hof umzugestalten und allen Mietern zur Verfügung zu stellen, zog der Mann vor Gericht. Die Richter schmetterten ihn ab und gaben dem Eigentümer Recht. Der Mieter musste darauf den Garten abräumen. Die Hoffläche allen Mietern zur Verfügung zu stellen hatte Vorrang vor einem bestehenden Alleinnutzungsinteresse.

© Dr. Hans Reinold Horst
01. März 2008

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