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Antidiskriminierungsoffensive in der Wohnungswirtschaft
Wer schützt eigentlich die Vermieter?

(Ho) Ein erneuter Vorstoß aus Brüssel – die Europäische Union plant eine weitere Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinien auch im Bereich der Regelungen für die Wohnungswirtschaft. Das ist erstaunlich, und zwar gleich in doppelter Hinsicht. Einerseits bezieht das geltende nationale Recht zum Verbot von Diskriminierung einzelner Gruppen beim Abschluss von Verträgen, bei ihrer Durchführung sowie ihrer Beendigung und Abwicklung ausdrücklich Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnisse mit ein. Zum anderen bescheinigt die EU-Kommission Deutschland ein gutes Zeugnis bei der Umsetzung der bestehenden Antidiskriminierungsrichtlinien. Gleichzeitig aber, und das ist das Unverständliche – will die EU die Bundesregierung über ein Vertragsverletzungsverfahren (Art. 226 EG-Vertrag) zur Verschärfung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch im Bereich der Regelungen für die Wohnungswirtschaft zwingen.

Schon die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) reagierte auf diese erneuten Vorstöße aus Brüssel skeptisch: Die Antidiskriminierungsregelungen dürfen eine sozial und ethnisch ausgewogene Vermietungspraxis und eine erfolgreiche Integration in den Wohnquartieren nicht verhindern, wie ihr Präsident Lutz Freitag anlässlich des BSI Jahresempfangs am 30. Januar 2008 in Berlin erklärte. Eine künftige Abtretbarkeit behaupteter Diskriminierungsansprüche an sogenannte Antidiskriminierungsvereine, wie sie von der EU erwogen wird, sei als höchst problematisch anzusehen.

Zu Recht! Denn Diskriminierungshandlungen bedeuten für die Opfer höchstpersönliche Erfahrungen, aus denen ihnen das Gesetz Rechte zugesteht. Diese höchstpersönlichen Rechte aber können nach deutschem Recht gar nicht abgetreten, also nicht wie zum Beispiel durch einen Forderungsverkauf auf Dritte übertragen werden!
Dem Missbrauch des Gesetzes, zu neudeutsch „Abzocke“, wird damit Tür und Tor geöffnet.

Betroffen im Bereich der Wohnungswirtschaft sind die Vermieter. Denn schon nach geltendem Antidiskriminierungsrecht, sprich: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), muss ein Vermieter Schadensersatz leisten, wenn ein sich diskriminiert, sprich beim Vertragsabschluss sich übergangen, Fühlender Umstände dazu behauptet, und der Vermieter sie nicht widerlegen kann.

Die Liste der Einzelposten dabei ist lang:
Sie reicht

  • vom Ausgleich für genommenen Urlaub für die Wohnungssuche und für Vorstellungsgespräche beim Vermieter
  • über den Ersatz höherer Wohnungsmieten für Alternativwohnungen
  • bis hin zu Schmerzensgeld.

Das alles blüht, wenn man Diskriminierungsvorwürfe wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion, einer Behinderung oder der sexuellen Identität nicht ausräumen kann. Die evidente Missbrauchsgefahr solcher Gesetze ist offenkundig – vermieten wird aus Sicht der Wohnungsanbieter zum Roulettespiel.

Staat und Wohnungswirtschaft kommen aber ohne private Investments auf dem Mietwohnungsmarkt nicht aus. Private Vermieter wiederum benötigen ihre Mieteinnahmen zu einer Immobilienbewirtschaftung zwingend. Sie stellen das einzige Gegenfinanzierungsmittel für automatisch anfallende Gebühren, Beiträge, Abgaben und Kosten dar.

Dann aber fragt man sich:

  • Wie viel „Eingriff“ von Außen will der Staat noch dulden?
  • Was tut er zum Schutz seiner Vermieter, auf die er zwingend angewiesen ist, um seine Bürgerinnen und Bürger mit angemessenem Wohnraum zu versorgen?
  • Wenn jeder „gleichbehandelt“ werden soll – wie der Name des diskriminierungsschützenden „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ ja schon verrät, wo gibt es dann einen Diskriminierungsschutz für Vermieter?

Es ist so unerträglich wie unverantwortlich, Eigentümer und Vermieter seit vielen Jahren ausschließlich mit wirtschaftlichen Restriktionen, Kosten und Lasten zu konfrontieren, die ihn angebunden an seine Immobilie treffen und dabei noch stur auf „die Sozialpflichtigkeit des Eigentums“ zu verweisen.

Völlig außerhalb jeder vernünftigen Diskussion steht dann aber das Bestreben, ihn zusätzlich – ebenfalls als EU-Geschenk motiviert und durch den politischen Übereifer unseres Bundesumweltministers Sigmar Gabriel überzeichnet – auch noch allein die Zeche für den Klimaschutz als globale Aufgabe im politischen Allgemeinwohl zahlen zu lassen und durch eine verschärfte Antidiskriminierungsgesetzgebung das wirtschaftliche Risiko einer aus aller Sicht notwendigen Vermietungstätigkeit zu verstärken.

Es wird allerhöchste Zeit, dass der Staat etwas für die Eigentümer und Vermieter tut, statt weiter seine Behandlung als „wirtschaftlicher Prügelknabe“ und „Milchkuh der Nation“ zuzulassen. Andererseits werden Wohnungswirtschaft und Wohnungsmärkte über kurz oder lang zusammenbrechen, eine Auswirkung, die jede Bürgerin und jeden Bürger dieses Landes treffen wird. Aber dann ist es zu spät!

© Dr. Hans Reinold Horst
01. März 2008

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