Home > Archiv > Themen 2008 > Kein Unterhalt nach Hausverkauf
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(Ho) Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kann zum Verlust des Anspruchs auf ehelichen Unterhalt nach einer Scheidung führen, wie aus einem Urteil des OLG Saarbrücken (Az.: 9 UF 77/06) hervorgeht. Zwar ist nach Auffassung des Gerichts nach dem Gesetz kein geschiedener Ehepartner verpflichtet, zur Sicherung seines Unterhalts den sogenannten Stamm seines Vermögens zu verwerten. Verkauft er aber Teile dieses Vermögens von sich aus, so ist der daraus erzielte Erlös zur Unterhaltssicherung zu verwenden. Das Gericht wies damit die Klage einer geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt ab. Die Klägerin wollte eine Verpflichtung ihres geschiedenen Mannes erreichen, ihr monatlich 1.200 Euro zu zahlen. Dem hielt der Ex-Gatte unter anderem entgegen, die Frau besitze Eigentumswohnungen und sei daher nicht auf seine finanzielle Unterstützung angewiesen. Insbesondere habe sie eine der Wohnungen und ein Ferienhaus für insgesamt 131.500 Euro verkauft. Die Klägerin meinte dagegen, der Rückgriff auf dieses Vermögen sei ihr nicht zumutbar. © Dr. Hans Reinold Horst
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