Home > Archiv > Themen 2008 > Wohnimmobilie in der Riesterförderung
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(Ho) Lange hat die Diskussion um die Einbeziehung der Immobilie in die Altersvorsorge gewogt. Nun hat sich die große Koalition auf Eckpunkte geeinigt, um die Immobilie mit einem „Wohn-Riester-Modell“ einzubeziehen. Danach sollen bis zu 75 % der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für den Kauf von Immobilien verwendet werden können. Die Riester-Zuschüsse sollen Bauherren bei der Tilgung des Kredits einsetzen können. Dann ergibt sich für die Riestersparer zwar kein zusätzlicher Rentenanspruch mehr, aber die eigene Immobilie ist dafür im Alter früher abbezahlt. Zudem soll das Eigenheim oder die Eigentumswohnung mindestens 20 Jahre gehalten werden müssen. Bei einem vorzeitigen Verkauf müssen die Riestersparer das dann erhaltene Kapital in eine andere selbstgenutzte Immobilie investieren. Das Gesetz soll in der ersten Hälfte 2008 beschlossen und zum Januar rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Problematisch ist aber die bei Riester-Produkten die
übliche nachgelagerte Besteuerung. Dabei sind die
Einzahlungen steuerfrei, spätere Auszahlungen werden dagegen besteuert.
Viele Details sind aber noch offen. Dies gilt auch für die anfängliche Steuerförderung. Ursprünglich wurde politisch verlangt, die Wohnungsbauprämie im Gegenzug zum Wohn-Riester abzuschaffen. Der jetzt in der Koalition gefundene Kompromiss sieht vor, dass sie erhalten bleibt, die Mittel aus den geförderten Bausparverträgen aber nur noch für Wohnungsbaumaßnahmen eingesetzt werden dürften. Die Bundesvereinigung „Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft“ (BSI) begrüßt die Einigung der führenden Koalitionspolitiker zur Integration der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Förderung). © Dr. Hans Reinold Horst
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