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Verbraucherschutz: Bahn zahlt bei Verspätungen

(Ho) Ab Mitte 2008 sollen Bahnkunden bei Zugverspätungen Geld zurück bekommen. Im Fernverkehr sollen bei Verspätungen von 1 bis 2 Stunden 25 % und darüber hinaus 50 % des Reisepreises erstattet werden. Dies ist Kernaussage eines Bundesgesetzentwurfes, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jetzt vorstellte. Die Ministerin betonte, der Kunde könne auf Rückzahlung in bar bestehen. Deutschland greift damit einer EU-Verordnung vor, die voraussichtlich Anfang 2010 in Kraft tritt.

Im Nahverkehr, wo wegen der vielen Zeitkarten die finanzielle Entschädigung schwieriger ist, gehen die Vorstellungen der Bundesregierung über die EU hinaus. Hier will Berlin vorschreiben, dass die Kunden bei mehr als 20 Minuten Verspätung und Zugausfall eine höherwertige Verbindung ohne Aufpreis nutzen können – also etwa auch einen ICE. Medienberichten zur Folge wird aber auch im Bereich des Nahverkehrs bei Verspätungen eine Rückerstattung von Fahrpreisanteilen diskutiert. Realität sind Entschädigungen bei Verspätungen im Nahverkehr bereits in Bayern. Auch in Schleswig-Holstein läuft ein entsprechendes Pilotprojekt.

Nach dem von Bundesjustizministerin Zypries vorgestellten Gesetzesentwurf soll es auch weiterhin keine Entschädigung geben, wenn Züge wegen eines Selbstmords auf der Strecke später ankommen. Bei Bahnstreiks soll aber gezahlt werden müssen. Außerdem ist geplant, die Bahn zu verpflichten, ab einer Verspätung von 60 Minuten im Zug Erfrischungen anzubieten und im Notfall auch eine Hotelübernachtung oder ein Taxi zu bezahlen, wenn zum Beispiel in der Nacht eine S-Bahn ausfällt, oder mehr als 60 Minuten zu spät kommt und der Heimweg deshalb nicht mehr angetreten werden kann. Schließlich soll der Kunde sein Ticket zum vollen Preis zurückgeben oder später auch über eine andere Strecke die Reise antreten dürfen, wenn sich eine Verspätung des ursprünglich gewählten Zuges von mehr als einer Stunde schon abzeichnet, wenn der Kunde zum Bahnhof kommt. Nur Fahrkarten unter 4 Euro muss die Bahn nicht erstatten.

Bundesjustizministerin Zypries hofft, dass der Gesetzesentwurf Mitte nächsten Jahres in Kraft treten kann. Er kann noch geändert werden. Denn der Bundesrat muss noch zustimmen. Einigen Ländern gehen die geplanten Regelungen nicht weit genug.

Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2007 auf die neuen Entschädigungsvorschriften geeinigt. Sie werden innerhalb der EU im Fernverkehr wahrscheinlich ab Anfang 2010 gelten. Bei nationalen Bahnfahrten, die 95 % des Schienenverkehrs ausmachen, können die EU-Staaten aber Übergangsfristen bis zu 15 Jahren beschließen. Deutschland will auch hier in seiner nationalen Gesetzgebung EU-Recht vorwegnehmen.

© Dr. Hans Reinold Horst
02. November 2007

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