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(Ho) Kapitalanleger sollen mehr Rechte gegenüber Kreditinstituten erhalten. Künftig sollen sie eine umfassendere Anlageberatung bekommen und detailliert über die Höhe der Provisionen informiert werden. So legt es die neue EU-Richtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) fest. Sie tritt am 1. November 2007 in Kraft. Allerdings ist der Nutzen für die Anleger unter Experten umstritten. Zwar werden Finanzberater aufgrund des geschaffenen Kontrollinstruments künftig vorsichtiger agieren, um das Risiko einer Falschberatung zu senken, doch werden zunächst die Kunden als Anleger selbst in die Pflicht genommen:
Der Berater wird zukünftig verpflichtet, detailliert die Provision und Gebühren offen zu legen, die bei dem beratenen Wertpapiergeschäft anfallen. Neben der eingehenden Risikobeschreibung des jeweiligen Finanzprodukts müssen Berater auch Wertpapiere von anderen Banken anbieten und auf Interessenkonflikte hinweisen. Das ist zum Beispiel veranlasst, wenn sie Wertpapiere von der Fondsgesellschaft des eigenen Kreditinstituts bevorzugen. Vor allem müssen die Geldinstitute ihren Kunden auch Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen zu den günstigsten Konditionen besorgen (Ausnahme: Publikumsfonds, geschlossene Fonds und reine Fondsvermittler). Wichtig: © Dr. Hans Reinold Horst
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