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Haus & Grund Vorsitzender Dr. Hans Reinold Horst hat sich scharf gegen die von der Bundesregierung beschlossenen Pläne ausgesprochen, Bankkunden ein Recht auf ein pfändungssicheres Girokonto einzuräumen. Danach sollen Schuldner künftig automatisch ein Guthaben in Höhe der jeweils geltenden Pfändungsfreigrenze, derzeit 985,15 Euro, auf ihrem Girokonto unter Pfändungsschutz stellen können. Jeder Kunde soll von seiner Bank oder Sparkasse verlangen können, dass ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werde. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte deutlich, es komme nicht darauf an, aus welchen Einkünften das Guthaben herrühre. Das ruft den scharfen Protest der Haus- und Grundeigentümer auf
den Plan. Statt für diese Fälle an ein Sonderpfandrecht für Vermieter zu denken, macht die Bundesregierung die Mauer jetzt richtig dicht, moniert Dr. Horst. Schon jetzt gebe es einen umfangreichen Pfändungsschutz für Sozialleistungen auf Bank- und Sparkassenkonten. Die Gerichte weiten diesen Pfändungsschutz zu Gunsten der Schuldner auch noch aus (BGH, Beschluss vom 20.12.2006 – VII ZB 56/06). Gerade in ALG-II-Fällen zahle die ARGE (früher: Sozialamt) selbst bei Mietübernahmeerklärungen nicht mehr an den Vermieter, wenn der Mieter sich querstellt – ein absolutes Dilemma. Dagegen empfiehlt Haus & Grund Niedersachsen: Über weitere Maßnahmen zur Vorbeugung vor Mietausfällen berät Haus & Grund seine Mitglieder direkt. © Dr. Hans Reinold Horst
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