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Haus & Grund Niedersachsen gegen überzogenen Pfändungsschutz

Haus & Grund Vorsitzender Dr. Hans Reinold Horst hat sich scharf gegen die von der Bundesregierung beschlossenen Pläne ausgesprochen, Bankkunden ein Recht auf ein pfändungssicheres Girokonto einzuräumen.

Danach sollen Schuldner künftig automatisch ein Guthaben in Höhe der jeweils geltenden Pfändungsfreigrenze, derzeit 985,15 Euro, auf ihrem Girokonto unter Pfändungsschutz stellen können. Jeder Kunde soll von seiner Bank oder Sparkasse verlangen können, dass ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werde. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte deutlich, es komme nicht darauf an, aus welchen Einkünften das Guthaben herrühre.

Das ruft den scharfen Protest der Haus- und Grundeigentümer auf den Plan.
Vorsitzender Dr. Horst:
"In den geltenden Pfändungsfreigrenzen sind rechnerisch Miet- und Nebenkostenanteile enthalten. Dieses Geld ist also für die Vermieter gedacht. Schon nach geltenden Recht können sie aber wegen der Pfändungsfreigrenzen nicht erfolgreich zugreifen, wenn die Mieter die Miete oder die Nebenkosten schuldig bleiben."

Statt für diese Fälle an ein Sonderpfandrecht für Vermieter zu denken, macht die Bundesregierung die Mauer jetzt richtig dicht, moniert Dr. Horst.

Schon jetzt gebe es einen umfangreichen Pfändungsschutz für Sozialleistungen auf Bank- und Sparkassenkonten. Die Gerichte weiten diesen Pfändungsschutz zu Gunsten der Schuldner auch noch aus (BGH, Beschluss vom 20.12.2006 – VII ZB 56/06). Gerade in ALG-II-Fällen zahle die ARGE (früher: Sozialamt) selbst bei Mietübernahmeerklärungen nicht mehr an den Vermieter, wenn der Mieter sich querstellt – ein absolutes Dilemma.

Dagegen empfiehlt Haus & Grund Niedersachsen:
Lassen Sie sich von Ihren Mietbewerbern in jedem Falle schriftliche Mieterselbstauskünfte zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sowie ein Zeugnis des ehemaligen Vermieters über den ungestörten Verlauf des Mietverhältnisses in wirtschaftlicher Hinsicht vorlegen. Bestehen Sie auch auf eine Eigenauskunft der Schufa oder der Bank oder nutzen Sie den Mieter-Solvenz-Check Ihres Haus & Grund-Vereins in Niedersachsen.

Über weitere Maßnahmen zur Vorbeugung vor Mietausfällen berät Haus & Grund seine Mitglieder direkt.

© Dr. Hans Reinold Horst
29 . September 2007

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