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| (Ho) Mieter haben bei ihrem Auszug keine Ansprüche gegen den Vermieter auf Wertersatz wegen selbst gepflanzter Bäume und Sträucher, die sich aufgrund ihrer Größe nicht mehr auspflanzen lassen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 387/04) hervor. In dem Fall hatte der langjährige Mieter eines Einfamilienhauses am Ende des Mietverhältnisses 2.600 Euro vom Vermieter gefordert – Begrünung und Bepflanzung hätten zu einer Wertsteigerung des Hauses geführt. Zu Unrecht, wie der BGH urteilte. © Dr. Hans Reinold Horst |
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