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Das Land Niedersachsen fördert Dämmmaßnahmen und energetische Sanierungen an Immobilien. Wer sein Haus in Sachen Dämmung auf den neuesten Stand bringen will, als Familie in seine eigenen vier Wände ziehen oder eine Wohngruppe für Ältere oder Behinderte aufbauen möchte, kann dafür Fördermittel vom Land beantragen. Das Wohnraumförderungsprogramm 2007 richtet sich an Personen, die ihr Haus
Unterstützt werden Maßnahmen, die dazu beitragen,
Dazu zählen auch Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien. Auf diese Weise soll das Förderprogramm auch einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. In den Genuss entsprechender Zuschüsse können Hauseigentümer kommen, die ihr selbstgenutztes Wohngebäude (Baujahr bis 1983) energetisch sanieren wollen. Das Programm richtet sich außerdem an Eigentümer von Mietwohnungen. Eine weitere Zielgruppe der Wohnraumförderung sind Familien mit mindestens 2 Kindern. Ihnen bietet das Land für ein neues Eigenheim ein zinsloses Darlehen in Höhe von 35.000 Euro an. Für jedes weitere Kind unter 15 Jahren kann es zusätzlich bis zu 5.000 Euro geben. Vorraussetzung für die Förderung ist, dass die bestehenden Wohnverhältnisse für die Familie nicht ausreichen. Auch darf das Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreiten. Möchte eine Familie die Immobilie kaufen, in der sie wohnt, ist ebenfalls eine Förderung über das Landesprogramm möglich. Und auch für einen Ausbau oder eine Erweiterung der eigenen und selbstgenutzten vier Wände winkt ein zinsloses Darlehen. Anders als in den vergangenen Jahren unterstützt die landeseigene Wohnraumförderung jetzt auch Wohngruppen. Gedacht ist an Wohnprojekte mit sechs bis acht kleinen Wohnungen für ältere Menschen oder Schwerbehinderte. Jeder Mieter soll darin eine eigene Kochgelegenheit und einen eigenen Sanitärraum bekommen, gleichzeitig aber Gemeinschaftsräume mitbenutzen können. Bei einem betreuten Wohnen müssen den Bewohnern zudem Hilfe- und Pflegeleistungen offen stehen. Insgesamt stellt das Land Niedersachsen nach Informationen für dieses Jahr 3,9 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Ausgezahlt werden die Mittel über die Landestreuhandstelle (LTS). Nähere Informationen können im Internet unter www.lts-nds.de abgerufen werden. © Dr. Hans Reinold Horst
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