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Abgeltungsteuer und Immobilien

(Ho) Ab dem 1. Januar 2009 unterliegen sämtliche Erträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen einer einheitlichen Besteuerung von 25 %. Diese Steuer wird Abgeltungssteuer genannt. Inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer bittet der Staat mit insgesamt rund 28 % zur Kasse.

Dividenden und Kursgewinne aus Aktien, die über den Sparerfreibetrag von 801 Euro inklusive Werbungskosten hinaus gehen, werden ab 2009 pauschal besteuert, unabhängig davon, wie lange sie im Depot liegen.

Die Spekulationsfrist fällt ab 2009 weg.

Aktien, die bereits Ende 2008 im Depot lagen, unterliegen der alten Regelung. Dies gilt auch für Aktienfonds. Nur dann, wenn ein Fondsmanager die Papiere in seinem Portfolio umschichtet, fällt anders als Privaten keine Abgeltungssteuer an. Erst beim Verkauf der Fondsanteile greift der Fiskus in diesem Fall zu. So unterliegen Ausschüttungen aus Fondsanteilen ab 2009 unmittelbar der Abgeltungssteuer unabhängig davon, ob die Fondanteile vor oder nach Inkrafttreten der Reform erworben wurden.

Erhält der Anleger keine Fondsausschüttungen wie bei thesaurierenden Fonds, bei denen die Dividenden direkt in die Fonds wieder angelegt werden, wird die Abgeltungssteuer am Ende des Fondsgeschäftsjahres vom Anteilspreis abgezogen. Bei Produkten, die im Ausland gehalten werden, wird keine Abgeltungssteuer eingeführt.

Bei Sparplänen wird jede Sparrate wie ein eigener Fondserwerb betrachtet. Nicht der Abgeltungssteuer unterliegen also nur Anteile, die vor dem 1. Januar 2009 eingebucht wurden und länger als 12 Monate gehalten werden.

Für Vorsorgesparer kann es sich ab 2009 möglicherweise steuerlich rechnen, eine fondgebundene Lebensversicherung abzuschließen. Denn sie unterliegen einem eigenen Steuerrecht. Haben die Fondspolicen eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und werden sie erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt, dann fällt für die Erträge der persönliche Steuersatz an. Der ist niedriger, als wenn die Abgeltungssteuer selbst pauschal zuschlagen würde. Relativ gesehen werden auch klassische Lebens- und Rentenversicherungen attraktiver. Bei Immobilien kommt ebenfalls keine Abgeltungssteuer zum tragen.

© Dr. Hans Reinold Horst
31. August 2007

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