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(Ho) Architekten können zum Schadenersatz herangezogen werden, wenn die Baukosten wesentlich höher sind als vorher veranschlagt. So entschied das OLG Köln im Falle eines Bauherren, der einen Architekten mit dem kompletten Bauvorhaben einschließlich Kostenermittlung beauftragt hatte. Schließlich wurde der Bau aber um rund ein Drittel teuerer als vom Architekten veranschlagt. Der Architekt muss dem Urteil des OLG Köln (Az.: 19 U 128/06) zur Folge nun dem Bauherrn die gesamte Summe erstatten, die über den veranschlagten Kosten liegt. © Dr. Hans Reinold Horst
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