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| Stürzt ein Mieter auf einer nicht sachgerecht errichteten Treppe, so haftet dafür der Vermieter. In dem vom OLG Dresden (Az: 5 U 581/06) entschiedenen Fall stürzte eine Frau, die auf dem Weg zum Wäschetrocknen über die Treppe zum Dachboden gelangen wollte, und verletzte sich schwer. Der Vermieter musste Schadensersatz leisten, weil die Treppe nicht den einschlägigen Bauvorschriften entsprach und deshalb ein „Sachmangel“ an der Wohnung vorlag. © Dr. Hans Reinold Horst
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