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| Im Formularmietvertrag ist geregelt, Katzen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Vermieter gehalten werden. Eine entsprechende Formularvereinbarung enthält der Haus und Grund Niedersachsen Mietvertrag. Diese Klausel gibt ab und zu Anlass zu Streit, ob der Vermieter nach seinem Ermessen tatsächlich frei entscheiden darf. Der Mieter meint, freies Ermessen sei nicht statthaft, der Einzelfall müsse berücksichtigt werden. Nein, sagt das Landgericht Krefeld am 08.11.2006 (2 S 46/06), der formularvertragliche Erlaubnisvorbehalt sei rechtmäßig. Daher habe der Vermieter freies Ermessen über die gewünschte Katzenhaltung zu erlauben oder abzulehnen. © Haus & Grund Niedersachsen |
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