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Spielplätze sind in Wohngebieten gesetzlich vorgeschrieben. Daher müssen Anwohner mit situationsbedingten „Belästigungen„ leben, urteilt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (9 LH 113/04). Die umwohnenden Hauseigentümer wollten sich wegen vermuteter Besitzbeeinträchtigungen gegen den Bau des Spielplatzes wehren. Diese hatte jedoch keinen Erfolg. © Haus & Grund Niedersachsen |
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