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(Ho) Kaum lockt die wärmende Sonne ins Freie, bieten Grillfeste Anlass zum Nachbarschaftsstreit. Im Prinzip muss das Grillen im Garten oder auf der Terrasse in den Sommermonaten
hingenommen werden – so das Landgericht München I (Az: 15 S
22735/03). Problematisch sieht es in Mehrfamilienhäusern aus. Ist im Mietvertrag ein Grillverbot enthalten, so müssen sich die Bewohner daran halten (LG Essen, Az: 10 S 438/01). Ansonsten werden bei solchen Streitigkeiten Einzelfallentscheidungen getroffen, deren Spannweite folgende Urteile verdeutlichen:
Eingehend zur erlaubten „Grillfrequenz“:
© Dr. Hans Reinold Horst
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