Home   >   Bauen & Kaufen   >   Ferienimmobilie

Ferienimmobilie: Traumhaus oder Alptraum?

(Ho) Mit Frühjahr und Sommer steht auch die Urlaubszeit ins Haus. Wem es an seinem gewählten Urlaubsort besonders gut gefällt, wer über das nötige „Kleingeld“ verfügt und wer dazu noch eine interessant scheinende Immobilie vor Ort findet, der denkt über den Kauf eines solchen Ferienhauses nach.

Gerade beim Kauf von Immobilien im Ausland
müssen einige Regeln beachtet werden!

Grundsätzlich:
Interessierte sollten nur solche Objekte kaufen, die sie selbst gesehen haben. Niemals darf man sich nur auf Prospekte, Videos oder auf das Internet verlassen. Es ist immer empfehlenswert, sich direkt vor Ort umzusehen, auch wenn dies Zeit kostet. Nur auf diese Weise bekommen Kaufinteressenten ein Gespür für die jeweils marktüblichen Preise sowie dafür, welche Standards geboten werden.

Zusätzlich ist es ratsam, einen Fachmann mit auf die Besichtigungstour zu nehmen, damit die Bausubstanz neutral beurteilt werden kann. Denn oft hat ein niedriger Verkaufspreis auch einen triftigen Grund. Beispiele sind schlechte Bauqualität oder schlechte Infrastruktur. Daher sollten sich interessierte Käufer niemals mit dem erstgenannten Preis zufrieden geben. Denn in vielen Fällen ist dieser Preis nicht ganz der letzte. Oftmals lassen sich niedrigere Preise aushandeln.

Die Spannbreiten bei den Preisen sind groß. So haben die Preise insbesondere in Spanien in den vergangenen 15 Jahren deutlich angezogen. Die einzige Regel, dass billige Immobilien in Kombination mit geringen Lebenshaltungskosten einhergehen, gilt heutzutage dort nicht mehr. Deshalb lässt die Nachfrage nach Häusern und Wohnungen in Spanien immer mehr nach, auch in Frankreich und Italien ist das Interesse an einem Zweitwohnsitz deutlich zurückgegangen.

Vor dem Immobilienkauf ist es wichtig,

  • sich mit den jeweiligen rechtlichen Vorschriften und der Steuergesetzgebung vertraut zu machen.
  • Außerdem müssen Käufer sich vom Verkäufer alle baurechtlichen Unterlagen wie die Baugenehmigung zeigen lassen – das gilt nicht nur für Neu-, sondern auch für Altbauten.

Verträge sollten niemals leichtfertig nach einem guten Essen unterschrieben werden, bei dem auch viel Wein geflossen ist. Viele glauben, dies hätte keine rechtliche Wirkung, das ist aber nicht so. Denn Verträge sind in vielen Ländern abweichend von Deutschland auch ohne notarielle Beurkundung gültig, wenn es um den Kauf einer Immobilie geht.

Auch die rechtliche Seite ist bei einem Immobilienkauf innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich geregelt. Hier fand in den vergangenen Jahren keine Vereinheitlichung statt. Und auch bei dem praktischen Gepflogenheiten gibt es große Unterschiede. Jeder sollte sich sehr gut informieren, auch diejenigen, die bereits eine Immobilie in Deutschland erworben haben.

Dazu der Tipp von Haus & Grund Niedersachsen:
In den Urlaubsländern, insbesondere in Spanien, findet man Immobilienangebote in den deutschsprachigen Zeitungen und Zeitschriften. Merkblätter, Broschüren, Bücher und Auskünfte zu einzelnen Ländern gibt es bei der deutschen Botschaft oder den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land sowie bei den Botschaften und Konsulaten in Deutschland. Weitere Informationen teilen die im Ausland ansässigen Außenhandelskammern des Deutschen Industrie- und Handelskammerstages (DIHK) sowie die Bundesagentur für Außenwirtschaft in Köln (www.bfai.de) mit.

Ausführliche Dossiers über rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien und deren Vererbung im Ausland bekommt man gegen eine Schützgebühr

  • bei der Deutsch-Schweizerischen Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz e.V.,
    Geschäftsstelle 79761 Waldshut-Tiengen, Carl-Benz-Straße 17 A,
    Email: kontakt@schutzgemeinschaft-ev.de, Telefon 07741/2131, Fax: 07741/1662.

Checklisten für Auslandsimmobilien in den osteuropäischen Ländern Polen, Ungarn, Slowakei und Tschechische Republik bietet

  • die European Business School
    (Schloss Reichartshausen, 65375 Oestrich-Winkel, Telefon 06723/69-0, Fax: 06723/69-133).
© Dr. Hans Reinold Horst
Mai 2007

<< zurück

Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse