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(Ho) Mit Frühjahr und Sommer steht auch die Urlaubszeit ins Haus. Wem es an seinem gewählten Urlaubsort besonders gut gefällt, wer über das nötige „Kleingeld“ verfügt und wer dazu noch eine interessant scheinende Immobilie vor Ort findet, der denkt über den Kauf eines solchen Ferienhauses nach. Gerade beim Kauf von Immobilien
im Ausland Grundsätzlich: Zusätzlich ist es ratsam, einen Fachmann mit auf die Besichtigungstour zu nehmen, damit die Bausubstanz neutral beurteilt werden kann. Denn oft hat ein niedriger Verkaufspreis auch einen triftigen Grund. Beispiele sind schlechte Bauqualität oder schlechte Infrastruktur. Daher sollten sich interessierte Käufer niemals mit dem erstgenannten Preis zufrieden geben. Denn in vielen Fällen ist dieser Preis nicht ganz der letzte. Oftmals lassen sich niedrigere Preise aushandeln. Die Spannbreiten bei den Preisen sind groß. So haben die Preise insbesondere in Spanien in den vergangenen 15 Jahren deutlich angezogen. Die einzige Regel, dass billige Immobilien in Kombination mit geringen Lebenshaltungskosten einhergehen, gilt heutzutage dort nicht mehr. Deshalb lässt die Nachfrage nach Häusern und Wohnungen in Spanien immer mehr nach, auch in Frankreich und Italien ist das Interesse an einem Zweitwohnsitz deutlich zurückgegangen. Vor dem Immobilienkauf ist es wichtig,
Verträge sollten niemals leichtfertig nach einem guten Essen unterschrieben werden, bei dem auch viel Wein geflossen ist. Viele glauben, dies hätte keine rechtliche Wirkung, das ist aber nicht so. Denn Verträge sind in vielen Ländern abweichend von Deutschland auch ohne notarielle Beurkundung gültig, wenn es um den Kauf einer Immobilie geht. Auch die rechtliche Seite ist bei einem Immobilienkauf innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich geregelt. Hier fand in den vergangenen Jahren keine Vereinheitlichung statt. Und auch bei dem praktischen Gepflogenheiten gibt es große Unterschiede. Jeder sollte sich sehr gut informieren, auch diejenigen, die bereits eine Immobilie in Deutschland erworben haben. Dazu der Tipp von Haus & Grund Niedersachsen: Ausführliche Dossiers über rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien und deren Vererbung im Ausland bekommt man gegen eine Schützgebühr
Checklisten für Auslandsimmobilien in den osteuropäischen Ländern Polen, Ungarn, Slowakei und Tschechische Republik bietet
© Dr. Hans Reinold Horst
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