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(Ho) Die Bundesländer haben sich entschlossen, zur Neuregelung der Erbschaftsteuer kurzfristig einen eigenen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, der insbesondere die Bewertungsfragen regelt. Das hat der Bundesrat in einer Entschließung bekräftigt. Die Bundesländer streben demnach an, innerhalb der nächsten sechs Monate einen Vorschlag zur Neuregelung des Bewertungsgesetzes zu erarbeiten, um das entsprechende Gesetzgebungsverfahren schon bis Ende 2007 abschließen zu können. Forderungen nach Abschaffung der Erbschaftsteuer wurde aus finanziellen Gründen eine Absage erteilt. Diese Entschließung und Äußerungen aus der Unionsfraktion im Bundestag deuten darauf hin, dass die Neuregelung der Erbschaftsteuer, insbesondere auch die damit zusammenhängende Neubewertung des Immobilienvermögens, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02) bis spätestens Ende 2008 gefordert hatte, schon zum Jahreswechsel 2007/2008 in Kraft tritt. Über die weitere Entwicklung werden wir informieren. Lesen Sie auch:
Nähere Informationen bei Handlungsbedarf: © Dr. Hans Reinold Horst
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