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Bundesratsinitiative zum Gerichtsvollzieherwesen

(Ho) Im Zuge seiner Initiative zur Sicherung der Wohnungsmieten hatte Haus & Grund Niedersachsen im vergangenen Jahr unter anderem gefordert, dass das Zwangsvollstreckungsverfahren

  • durch Verkürzung höchst zulässiger Räumungsfristen,
  • durch die Festschreibung der Pflicht des Gerichtsvollziehers, bei Aufnahme einer gesetzlichen Höchstfrist zeitnah unter Beachtung des dem Mieter gewährten Räumungsschutzes den Räumungstermin anzuberaumen und
  • durch eine effektive Sachaufklärung gleich zu Beginn des Zwangsvollstreckungsverfahrens

verkürzt werden muss. Diese Forderung hatte Erfolg.

Niedersachsen und Baden-Württemberg haben in ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung am 27. Februar 2007 in Stuttgart beschlossen, zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern und Hessen Gesetzesentwürfe zur Umgestaltung des Gerichtsvollzieherwesens in den Bundestag einzubringen.

Kernpunkt der Initiative ist dabei, dass die Aufgaben des Gerichtsvollziehers künftig nicht mehr von Beamten erledigt werden, sondern von beliehenen Privaten. Man will sich dabei am Status des freien Notars orientieren, der sich als Beliehener im Bereich der Rechtspflege seit langem bewährt habe. Die Länder berufen sich dabei auch auf ein entsprechendes Votum der Justizministerkonferenz vom Herbst vergangenen Jahres, wonach das Gerichtsvollzieherwesen entsprechend dem Beleihungsmodell umgestaltet werden soll. Hintergrund ist die Überlastung der beamteten Gerichtsvollzieher, der aus Kostengründen in keinem Bundesland mit der Schaffung neuer Stellen begegnet werden kann.

Eine Verstärkung der Leistungsanreize sieht man nun im freien Wettbewerb. Die Arbeit bleibe allerdings die gleiche. Nach Meinung der Justizminister der beteiligten Länder kommen die Gläubiger auf diese Weise schneller zu ihrem Geld, der Gerichtsvollzieher könne je nach Leistung mehr verdienen als bisher, und der Staat müsste das Gerichtsvollzieherwesen nicht länger subventionieren.

© Dr. Hans Reinold Horst
April 2007

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