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Ein Unternehmer unterzeichnete einen Mietvertrag über eine Ladenfläche, wobei die Kaution mit vier Monatsmieten festgelegt wurde. Im nachhinein meint der Unternehmer, die Kaution sei zu hoch und als unangemessene Benachteiligung unwirksam vereinbart. Nein, sagt das OLG Brandenburg (3 U 78/06). Die Begrenzung der Kaution auf drei Monatsmieten ohne Betriebskosten gilt nur für die Wohnraumvermietung. Bei der gewerblichen Vermietung gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Begrenzung. Die Kautionshöhe darf allerdings nicht sittenwidrig sein. Vier Monatsmonatsmieten einschließlich Betriebskosten für die Vermietung der Ladenfläche ist rechtmäßig, sagen die Richter. © Haus & Grund Niedersachsen |
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