Home > News / Presse > Bellverbot
|
|
(Ho) Auch in einem bauplanungsrechtlichen
Mischgebiet (gemischte Gewerbe- und Wohnnutzung) müssen Hundehalter
dafür sorgen, dass Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden.
Das OLG Brandenburg (5 U 152/05) hatte im Falle eines Schäferhundes
zu entscheiden, der unter anderem dann bellte, wenn morgens um 6:30 Uhr
ein Nachbar mit seinem Auto auf sein Grundstück fuhr. Die Richter
gaben dem Hundehalter auf, den Hund von 22 Uhr bis 7 Uhr im Haus zu halten.
Denn auch in einem Mischgebiet seien nächtliche Ruhezeiten einzuhalten.
© Haus & Grund Niedersachsen |
Anbieterkennzeichnung
| Impressum | Datenschutz
| Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt
| Presse