Home   >   News / Presse   >   Bellverbot

Nächtliches Bellverbot

(Ho) Auch in einem bauplanungsrechtlichen Mischgebiet (gemischte Gewerbe- und Wohnnutzung) müssen Hundehalter dafür sorgen, dass Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden. Das OLG Brandenburg (5 U 152/05) hatte im Falle eines Schäferhundes zu entscheiden, der unter anderem dann bellte, wenn morgens um 6:30 Uhr ein Nachbar mit seinem Auto auf sein Grundstück fuhr. Die Richter gaben dem Hundehalter auf, den Hund von 22 Uhr bis 7 Uhr im Haus zu halten. Denn auch in einem Mischgebiet seien nächtliche Ruhezeiten einzuhalten.

© Haus & Grund Niedersachsen

<< zurück

Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse