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Laute Diskogäste

(Ho) Bei der Beurteilung darüber, ob eine Diskothek die Anwohner unzumutbar in ihrer Nachruhe stört, ist nicht nur zu prüfen, inwiefern Musik aus dem Inneren der Gaststätte in der Nachbarschaft zu hören ist, sondern auch, welche sonstigen Geräusche von der Disko ausgehen. Stellt sich dabei heraus, dass nicht nur die Musik „auf der Straße“ zu hören ist, sondern auch die an- und abfahrenden Gäste mit ihren Fahrzeugen eine erhebliche Geräuschkulisse produzieren, so darf die Stadt die Sperrstunde des Treffpunkts vorziehen, hier von 3 Uhr auf 1 Uhr nachts (Saarländisches OVG, 1 R 21/06).

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