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Das Verwaltungsgericht Berlin (10 A 239/05) hatte sich mit einem Bolzplatz zu beschäftigen, der von Jugendlichen und Erwachsenen außerhalb der festgelegten Öffnungszeigen benutzt wurde. Dabei wurde regelmäßig übermäßiger Lärm verursacht, so dass die Anwohner klagten. Mit Erfolg! Das Verwaltungsgericht sagt, dass die übermäßige dauerhafte Lärmbelästigung von den Anwohnern nicht hinzunehmen sei und deshalb der Bolzplatz abgebaut werden muss. © Haus & Grund Niedersachsen
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