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(Ho) Bei dem geplanten Gesetz zur Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs – börsenorientierte Immobilienanlage-Fonds-Gesellschaften) zeichnet sich eine Trendwende ab. Bislang sollten Wohnungsbestände aus diesen Anlagefonds herausgehalten werden. Auf der Grundlage von Expertenmeinungen setzen sich mittlerweile auch immer stärkere Stimmen in der Politik für die Einführung von Wohn-REITs ein. Im Frühjahr 2007 werden Bundestag und Bundesrat über das Deutsche Gesetz zur Einführung der REITs entscheiden. Die Hauptfrage geht immer noch dahin, ob auch Wohnungen einbezogen werden sollen. Experten aus der Immobilienwirtschaft und CDU-Finanzpolitiker wollen dies durchsetzen. Nur so könnten finanzschwache Kommunen ihre Wohnungsgesellschaften an die Börse bringen, wobei sie aber über Minderheitsbeteiligungen weiter Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen und von den Dividenden profitieren könnten. REITs müssten ihre Gewinne nicht versteuern, sondern zu 90 % an die Anleger ausschütten, bei denen der Fiskus dann zugreift. Auf Druck der SPD-Fraktion hatte das Bundesfinanzministerium im Gesetzesentwurf bisher festgeschrieben, dass REITs keine Bestandswohnungen aufkaufen dürfen. Damit sollte bisher verhindert werden, dass es in REITs-geführten Mietshäusern zu Mieterhöhungen kommt. Lesen Sie auch: © Dr. Hans Reinold Horst
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