Home > News / Presse > Austausch von Fliesen
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Durch einen vom Mieter verursachten Wasserschaden waren die Fliesen im Bad beschädigt. Gestritten wurde darüber, in welcher Höhe der Mieter Schadenersatz zu leisten hat. Die zu ersetzenden Fliesen entsprachen nicht dem selben Typ der vorhandenen Fliesen. Das Landgericht München sagt (1 T 345/04), der Austausch der Fliesen durch den Mieter genüge, obwohl die Verfliesung nun nicht einheitlich ist. Diesen weitergehenden Schadensersatz lehnen die Richter ab. © Haus & Grund Niedersachsen |
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