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Nachbarn als „Big Brother“

(Ho) Wir alle kennen das geflügelte Wort George Orwells „Big Brother is watching you“ – Der große Bruder beobachtet dich. Schon im Jahre 1948 gab George Orwell damit seiner Furcht vor einer ständigen lückenlosen Beobachtung jedes einzelnen Bürgers durch den Staat durch technische Medien Ausdruck. Der „Big Brother“ etablierte sich als geflügeltes Synonym für jede Art von ständiger Beobachtung und von Voyeurismus. Einige Fernsehmedien halfen mit ganzen Sendestaffeln unter diesem Titel kräftig nach. Kein Wunder, dass inzwischen eine besondere Sensibilität in der Gesellschaft zu diesem Thema entwickelt wurde. Insbesondere in den eigenen vier Wänden möchte jeder gern ungestört sein. Doch nicht immer ist diese Privatsphäre so geschützt. 50 % aller Deutschen fühlen sich von ihren Nachbarn beobachtet. Dies engt die Betroffenen in ihrem Privatleben ein und führt teilweise sogar dazu, dass sie ihren Wohnort verlassen.

  • 72 % der Beobachteten geben an, dass sie sich durch die neugierigen Blicke ihrer nahen Mitmenschen in ihrem Privatleben eingeschränkt fühlen.
  • Ein Fünftel empfindet dabei sogar eine sehr starke oder starke Beeinträchtigung.
  • Überdurchschnittlich stark beobachtet fühlen sich Menschen, die in Mietwohnungen leben.
  • Besonders auf Balkon oder Terrasse (44 %) und im Garten (40 %) fühlen sich die Beobachteten der Neugier ihrer Nachbarn ausgeliefert.
  • Fasst jeder Fünfte hat den Eindruck, dass ihm Blicke der Nachbarn in der ganzen Wohnung folgen, bei Schlaf- und Wohnzimmer liegen die Werte nur bei 19 % und bei 15 %.

Für die meisten sind lästige Blicke der Nachbarn allerdings kein Grund, ihre Wohnung oder ihr Haus aufzugeben oder gar umzuziehen. Doch gerade diejenigen, die die Beobachtung sehr belastet, sehen in einem Wohnortwechsel eine mögliche Lösung der Probleme. Eine Umfrage ergab, dass jeder Zweite der sich gestört fühlenden über einen Umzug nachdenkt. Vereinzelt wird sogar eingeräumt, wegen „spionierender Nachbarn“ schon einmal umgezogen zu sein.

Viele der Befragten treffen Maßnahmen gegen die Blicke der neugierigen Nachbarn. Gardienen oder Jalousien an den Fenstern sind am meisten verbreitet (51 %), gefolgt von Sichtschutz etwa durch hohe Hecken (26 %) und durch das Vermeiden von Licht im Dunkeln (11 %). Immerhin ein Drittel aller Umfrageteilnehmer schützt sich gar nicht davor, beobachtet zu werden. Nur die wenigsten sprechen ihren Nachbarn direkt auf das Problem an.

Immer häufiger landen solche Fälle vor Gericht.

Die Justiz zeigt sich in der Bewertung ungewohnt einig:
Das zielgerichtete ständige Beobachten des Nachbarn mit einer Videokamera greift unzulässig in dessen Intimsphäre ein. Schadensersatz und Schmerzensgeld sind die Folge. Die Videoanlage muss beseitigt werden. Das gilt auch für das Androhen einer dauernden Videoüberwachung. Ausschließlich zur Überwachung des eigenen Grundstücks dürfen Videokameraanlagen eingesetzt werden. Ebenso beurteilen die Gerichte das Fotografieren von Umständen in der Intimsphäre anderer Personen oder das Belauschen, soweit nachvollziehbare Gründe für das Verhalten nicht gegeben sind. Schließlich ist das gezielte Hineinschauen in die Fenster einer Nachbarwohnung abwehrbar. Dies gilt erst recht, wenn das Hineinschauen mit dem Schneiden von Grimassen einhergeht (so z. B. OLG München: 32 Wx 65/05).

© Dr. Hans Reinold Horst
Januar 2007

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