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Bei gekündigten Lebensversicherungen Ansprüche sichern

(Ho) Kunden, die eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekündigt haben, können auf eine Nachzahlung hoffen. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, IV ZR 177/03, IV ZR 245/03) klar. Den Kunden müsste ein „Mindestrückkaufwert“ zugebilligt werden. Der bislang praktizierte Stornoabzug sowie die Verrechnung von Abschlusskosten untersagte der BGH den Versicherern. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der Kapital bildenden Lebensversicherung verwarf er.

Betroffen sind hierbei rund 7 Millionen Verträge, die zwischen Ende Juli 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen und vorzeitig aufgelöst oder beitragsfrei gestellt wurden.

Allerdings lassen die Urteile mehrere Fragen offen. Ob die vom BGH gefundene Formel für die Berechnung des Rückkaufwertes auch für Verträge aus der Zeit vor 1994 und nach 2001 gilt, müssen die Gerichte noch klären. Offen ist auch, ob der Richterspruch fondsgebundene Lebensversicherungen mit einschließt. Ungeklärt ist aber vor allen Dingen die Verjährung.

Nach Auffassung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GbV) und vieler seiner Mitglieder sind sämtliche Ansprüche aufgrund des BGH-Urteils für all diejenigen verjährt, die ihre Verträge vor dem Jahr 2001 gekündigt haben.

Dagegen lässt sich argumentieren, dass die fünfjährige Verjährungsfrist erst zum 01. Januar 2006 nach der Entscheidung des BGH beginnt. Nach dieser Ansicht hätten die Versicherer noch bis zum Jahr 2010 Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Gerichtsverfahren, in denen die Verjährungsfrage, insbesondere der Beginn des Fristlaufs, geklärt werden wird, sind momentan anhängig.

Ansprüche in Höhe des Mindestrückkaufwertes, die bislang im Falle gekündigter oder beitragsfrei gestellter Versicherungen noch nicht endgültig bedient worden sind, sollten dennoch schnellstmöglich unter Berufung auf die geführten Musterverfahren angemeldet werden.

Weitere Informationen erteilt die Verbraucherzentrale Hamburg
(Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, Fax 040/24832290, Email: versicherungen@vzhh.de).

© Dr. Hans Reinold Horst
Januar 2007

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