Home > Schenkung- und Erbschaftsteuer
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(Ho) Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Besteuerung von Immobilienerwerben im Falle der Schenkung und durch Erbschaft als verfassungswidrig verworfen. Gerügt wird eine Verletzung des Gleichheitssatzes. Die bisherigen Bemessungsgrundlagen zur Besteuerung von Immobilien- und Betriebsvermögen gehen im Durchschnitt von einem fünfzig- bis siebzigprozentigen Verkehrswert aus, während alle übrigen Vermögensgüter mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden. Gleichzeitig betont das Bundesverfassungsgericht aber die gebotene Privilegierung von Immobilienvermögen. Dazu Dr. Hans Reinold Horst, Verbandsvorsitzender von Haus &
Grund Niedersachsen: Horst betont, die Immobilienbewirtschaftung koste ständig Geld in Form von öffentlichen Abgaben, Sanierungs- und Modernisierungskosten. Dem privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sei damit eine hohe Verantwortung auferlegt. Denn einerseits seien private Investitionen für eine funktionierende Wohnungswirtschaft unerlässlich, andererseits müsse auch in Zeiten knapper werdender Haushaltskassen gewährleistet werden, dass die genannten Kostenarten noch bedient werden könnten. Sehr oft müssten die Eigentümer aus dem eigenen Vermögen noch draufzahlen. Die Immobilie sei also beileibe nicht nur eine Kapitalanlage, sondern bringe hohe Kostenrisiken und stehe im Interesse des Allgemeinwohls. Das Bundesverfassungsgericht, so Haus & Grund Landeschef Dr. Horst, hat deshalb mit gutem Grund für eine Privilegierung der Immobilie bei der Bemessung der Schenkung- und Erbschaftsteuer votiert. Haus & Grund Niedersachsen ruft den Gesetzgeber auf, dem Rechnung zu tragen. Weitere Informationen:
Dr. Hans Reinold Horst
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