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CO²-Gebäudesanierungsprogramm erweitert

CO²-Gebäudesanierungsprogramm

Ab 01. Januar 2007 gilt ein erweitertes CO²-Gebäudesanierungsprogramm zur Energieeinsparung im Wohnungsgebäudebestand. Die Förderung der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau gemäß der Energieeinsparverordnung bleibt bestehen. Zusätzlich wird nunmehr auch die Sanierung auf ein Niveau von 30 % unter den Neubau-Anforderungen gefördert. Die Förderung erfolgt über von der Bundesregierung deutlich zinsverbilligte Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Für die Sanierung auf Neubauniveau wird weiterhin zusätzlich

  • ein Tilgungszuschuss von 5 % des Darlehensbetrages gewährt,
  • bei Sanierung auf 30 % unter Neubauniveau sogar von 12,5 % des Darlehensbetrages.

Investitionszuschuss

Wer kein Darlehen benötigt, kann ab dem 01. Januar 2007 stattdessen einen Investitionszuschuss erhalten. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen.

  • Für die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Investitionskosten (höchstens 5.000 Euro pro Wohneinheit).
  • Falls die durchgeführten Maßnahmen zu einer Unterschreitung des Neubau-Niveaus von mindestens 30 % führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 17,5 % der Investitionskosten (höchstens 8.750 Euro pro Wohneinheit).
  • Für die Durchführung von Maßnahmenpaketen wird ein Zuschuss von 5 % der Investitionskosten, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit gewährt.

Das CO²-Gebäudesanierungsprogramm ist Bestandteil der von der Bundesregierung und der KfW-Förderbank im Februar 2006 gestarteten Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“.

Weitere Informationen sind
im Internet unter www.kfw-foerderbank.de oder
telefonisch unter der Rufnummer 01801/335577 zu erhalten.

© Dr. Hans Reinold Horst
Januar 2007

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