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Auftakt 2007
von Dr. Hans Reinold Horst,
Verbandsvorsitzender Haus & Grund Niedersachsen

Rückblick 2006

Breit angelegter Jubel brandet zum Ende des Jahres 2006 auf: Auf Bundesebene ist das Exportvolumen auf weiterhin hohem Niveau. Schon im November 2006 wurde das Vorjahresvolumen erreicht. Am Jahresende ist mit 85,2 Milliarden Euro das Vorjahresvolumen um 19,2 % übertroffen. Die Handelsbilanz schloss im Vorjahr 2006 mit einem Überschuss von 18,5 Milliarden Euro. In der Leistungsbilanz verbuchte Deutschland ein plus von 12,5 Milliarden Euro. Die Kriterien des Maastrichter Stabilitätspaktes konnten nach Jahren erstmals eingehalten werden. Die Wirtschaft freut sich über einen deutlichen Konjunkturaufschwung – die offizielle Arbeitslosenzahl sank unter die 4-Millionen-Marke.

Niedersachsens Kommunen sehen sich mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ auf dem richtigen Weg. In vielen Bereichen erzielten sie seit Programmstart gute bis sehr gute Erfolge. Vieler Orts verbesserte sich das Ansehen des Stadtteils. Handelsplätze werden aufgewertet. Flankierend wird ein Gesetzgebungspaket zur Entwicklung von Stadtquartieren unter Beteiligung privaten Investitionskapitals auf Landesebene diskutiert.

Viele niedersächsische Städte können sich über einen wahren Steuersegen freuen. Die Steuereinnahmen liegen bis zu 37 % über den erwarteten Voranschlägen. Lediglich die Städte Hameln (- 15 %), Wolfsburg (- 13,4 %) und Delmenhorst (- 1,9 %) mussten im Jahre 2006 Einbußen hinnehmen. Im Durchschnitt der größeren niedersächsischen Städte steigt das erzielte Steueraufkommen brutto im Jahre 2006 um 6,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Dem Vernehmen nach kam es sogar zu einem „Gewerbesteuerrekord“. Dadurch wächst die Chance, dass die kommunalen Schulden abgebaut und künftige Finanzhaushalte von Zinslasten befreit werden.

Ausblick 2007

Auch landesweit ist ein Absinken der Neuverschuldung stärker als geplant zu verzeichnen. Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Niedersächsische Landtag am 08.12.2006 den Haushalt 2007 des Landes verabschiedet. Angesichts zusätzlicher Steuereinnahmen von insgesamt 676 Millionen Euro kann die Neuverschuldung stärker gesenkt werden als vorgesehen. Geplant ist eine Absenkung von 500 Millionen Euro; ursprünglich sollten es nur 350 Millionen Euro sein. Aber nicht nur Schulden sollen abgebaut werden. CDU und FDP wollen unter anderem mehr Geld für Lehrer, zusätzliche Studienplätze und für den Straßenbau ausgeben, an ihrem Sparkurs aber grundsätzlich festhalten. Niedersachsen rechnet mit einem Haushaltsvolumen von rund 23 Milliarden Euro. Dies alles legt eine optimistische Einschätzung nahe. Sie kann aber nicht darüber hinweg täuschen, dass innerhalb des Städtebauförderungsprogramms 2006/2007 die Programmkomponente „Stadtumbau West“ angesichts der weiter angespannten Haushaltslage 2007 nicht mit Landesmitteln gegenfinanziert werden kann. Damit schneidet sich Niedersachsen die für dieses Programm flankierend bereitgestellten Bundesmittel selbst ab. Dafür wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, bei eigener Übernahme des Landesanteils die Bundesmittel einzuwerben.

In der kommenden EU-Förderperiode ab 2007 soll eine Förderung städtebaulicher Maßnahmen mit EU-Strukturfondsmitteln möglich sein. Niedersachsen wird mit diesen Geldern unter anderem Maßnahmen der Gemeinden fördern, die im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung der Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete dienen. Aber auch privates Investitionskapital soll für diese eigentlich öffentlichen Aufgaben der Stadtquartiersentwicklung abgezapft, private Eigentümer als Investoren kräftig zur Kasse gebeten werden. So will das Land Niedersachsen es den Gemeinden ermöglichen, ihren begleitenden Finanzierungsanteil zumindest teilweise auch durch die Mittel Privater zu erbringen – entweder durch ein Kooperationsprojekt zwischen Gemeinden und Privaten (Public Private Partnership – PPP) oder durch eine kommunale Satzung auf – erst noch zu schaffender – landesgesetzlicher Grundlage, mit der Grundstückseigentümer zur Aufwertung innerstädtischer Quartiere als Handelsplätze (Business Improvement District) zwangsweise zur Kasse gebeten werden sollen. Das dämpft die Erwartungen an ein positiv verlaufendes Wirtschaftsjahr 2007 für die Wohnungswirtschaft schon eher. Rechnet man die erhebliche Steigerung im Bereich der Wohnnebenkosten z. B. im Strom-, Wasser- und – trotz gegenteiliger Ankündigungen – auch im Gasbereich sowie auch durch die zum 01. Januar 2007 erhöhten Schornsteinfegergebühren hinzu, und berücksichtigt man dann noch schließlich, dass die Mietenentwicklung wohl auch im Jahre 2007 hinter der Inflationsrate zurückbleiben wird, dann fragt man sich, woher so mancher Politiker seinen Optimismus überhaupt noch hernimmt.

So kann es z. B. unmöglich ausreichen, ständig steigenden Energiekosten durch Tipps zur Energieeinsparung bis hin zum „warmen Pullover“ zu begegnen. Meine Damen und Herren Politiker, das reicht nicht! Wir fordern die Schaffung eines wirklich funktionierenden Wettbewerbs auf den zu öffnenden Energiemärkten. Wir fordern Markttransparenz und vor allem eine offengelegte Preiskalkulation, um dem kaum zu beherrschenden Wildwuchs auf der Grundlage immer noch bestehender monopolistischer Strukturen endlich wirksam begegnen zu können. Der Bundesgerichtshof bleibt aktuell aufgerufen, in den bei ihm anhängigen zwei Musterverfahren vor allem aus Gründen des Verbraucherschutzes so zu judizieren. Wohnnebenkosten und insbesondere Energiekosten müssen für Vermieter und Mieter bezahlbar bleiben. Auch die angestrebte Bildung von Gaseinkaufsgenossenschaften zur Reduzierung von Bezugspreisen für private Kleinabnehmer kann nur ein Zwischenschritt, aber keine endgültige Lösung zur Gewährleistung eines bezahlbaren Energiekostenniveaus sein. Angemessenes Wohnen – dazu gehört vor allem auch die ausreichende Versorgung mit Energie in einer hochtechnisierten Gesellschaft – darf nicht zum Luxusgut werden.

Die Forderung nach angemessenen und bezahlbar bleibenden Wohnnebenkosten wird eines der dominierenden Themen für das beginnende Jahr 2007 sein. Ein Blick auf die zu erwartende Einkommens- und Rentenentwicklung, vor allem aber auf die erneut zur Jahreswende gestiegenen Lohnnebenkosten sowie die staatlicherseits weiter ständig betriebenen Erhöhungen der Steuerlast für den privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer verleihen ihr ein noch höheres Gewicht. Die Renten sind bereits aktuell in mehrfacher Hinsicht verkürzt. Schon zum vierten Mal in Folge haben unsere Pensionäre eine Nullrunde hinzunehmen. Die Rentenentwicklung soll mindestens bis zum Jahre 2009 weiter eingefroren bleiben. Unter Berücksichtigung des inflationsbedingten Kaufkraftschwundes senkt sich der Barwert der Rente damit ab. Sie wird verkürzt. Seit dem Jahre 2005 wird für zukünftige Rentner nicht mehr wie bisher nur der Ertragswertanteil der Rente besteuert, sondern die Rente bis zu ihrer hunterprozentigen Höhe selbst (Übergangsregelung). Unter dem Strich bedeutet dies, dass die von dieser Übergangsregelung Betroffenen einmal ihre Rentenversicherung aus dem zu versteuernden Einkommen während ihrer aktiven Berufszeit entrichten, dann aber nochmals dieses eigentlich schon versteuerte Vermögen noch einmal bei Rentenausreichung voll zu versteuern haben. Das Rentenniveau soll langfristig auf 40 % des letzten Nettogehaltes abgesenkt werden. Das Eintrittsalter soll in Stufen bis auf 67 Jahre angehoben werden. Seit 2004 ist der volle Pflegeversicherungsbeitrag auf Renten zu entrichten, was jüngst vom Bundessozialgericht als verfassungsgemäß abgesegnet wurde. Alle diese Einzelkomponenten führen zu einer gravierenden Verminderung der Rente, was eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig macht und eine Altersversorgung nicht eben einfacher gestaltet.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken von 6,5 % auf 4,2 % - eine noch einmal erfreuliche Nachricht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden so nach Angaben des Bundesfinanzministeriums um rund 17 Milliarden Euro entlastet. Ob diese Zahl angesichts der erheblich gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen zur Festlegung der Sozialbeiträge haltbar ist, darf aber bezweifelt werden.

Unsere Steuerbelastung steigt im Jahre 2007 ebenso. An erster Stelle ist die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % zu nennen. Dies verteuert den Erwerb von Immobilien sowie sämtliche Baumaßnahmen im Gebäudebestand. Dies dämpft die Investitionsbereitschaft gerade in Sanierungen und Modernisierungen. Gerade sie werden aber gesetzlich durch die bevorstehende Einführung des Gebäudeenergiepasses über den Hebel einer sonst nachteiligen Immobilienbewertung veranlasst.

Die Entfernungspauschale wird gekürzt. Die ersten 20 km des Berufsweges bleiben unberücksichtigt. Der Abzug für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die nicht den Mittelpunkt der gesamten berufliche Tätigkeit bilden, wird abgeschafft. Der Steuersatz für Spitzenverdiener wird um 3 % von 42 % auf 45 % erhöht. Die Sparerfreibeträge werden von 1.370 Euro für Alleinstehende und 2.740 Euro für Ehegatten auf 750 Euro, bzw. auf 1.500 Euro abgesenkt.

Die Wertfeststellung für unbebaute Grundstücke ergibt sich ab dem 01.01.2007 mit 80 % des Bodenrichtwertes, den der Gutachterausschuss aktuell, also zuletzt festzustellen hatte. Damit wird die Anbindung an die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.1996 aufgegeben. Die Bemessungsgrundlage steigt also, die Steuerbelastung ebenfalls.

Bei bebauten Grundstücken ermittelt sich der Grundstückswert ab dem 01.01.2007 nicht mehr mit dem Durchschnitt der Jahresmiete der letzten drei Jahre, sondern immer von der Jahresmiete, die zum Besteuerungszeitpunkt von den Mietern zu zahlen ist. Die ortsübliche Miete ist immer dann anzusetzen, wenn sie um mehr als 20 % von der tatsächlichen Miete abweicht. Einerseits gilt für Mieterhöhungen des Vermieters die Kappungsgrenze von 20 %, andererseits kann sich der Staat die jeweils höhere Bemessungsgrundlage aussuchen, ohne dass es auf die 20 %-Grenze ankommen soll. Damit werden die Vermieter bestraft, die ihre Miete moderat gehalten haben. Auch mit dem Abstellen auf aktuell vereinbarte Mieten, bzw. auf aktuell geltenden ortsübliche Vergleichsmieten ergibt sich mit einer erhöhten Bemessungsgrundlage eine Steuermehrbelastung.

Im Jahre 2007 wird es daneben zu weiteren Steuererhöhungen kommen. Neben einer Reform der Unternehmens- und Kapitalbesteuerung wird es auch zu Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer kommen, die den Bürger mehr belasten werden. Gerade im Immobilienbereich wird Erben und Schenken teurer. Schön, dass wir trotzdem die Prognose der Wirtschaftsweisen von einem anhaltenden Konjunkturaufschwung lesen dürfen, der auch durch Steuererhöhungen nicht konterkariert werden kann. Auch die Zahl der Arbeitslosen soll 2007 weiter sinken. Bereits jetzt jubelt die Politik, die Wirtschaft gewinne an Fahrt, die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse erreichten Rekordmarken und die Arbeitslosenzahlen hätten erstmals die 4-Millionen-Marke unterschritten. Welche Gruppen wie z. B. Umschüler, Arbeits- und Berufsunfähige, in Teilbereichen auch Sozialhilfeempfänger aus der Gesamtstatistik herausgerechnet werden und wie die Zahlen damit geschönt werden, wird dabei geflissentlich übersehen. Aber Botschaften mit gutem Inhalt sind ja bekanntlich besser zu verkaufen.

Trotz und alledem: Deutschland befindet sich in einem wirtschaftlichen Aufschwung und auf dem Wege der Besserung. Natürlich gibt es noch sehr viel zu tun, das Jahr 2007 stellt uns vor große Herausforderungen. Ein endgültiger Aufschwung kommt aber auch nicht über Nacht, sondern muss hart erarbeitet werden. Für den Bereich der privaten Wohnungswirtschaft wollen wir daran in bewährter Weise mitwirken. Hier gilt es nicht nur, staatliche Angriffe und Begehrlichkeiten insbesondere durch Kapitalabschöpfung auf das private Eigentum abzuwehren und für ein angemessenes Niveau der Immobilienbewirtschaftung zu kämpfen, sondern auch, durch eigene Vorstöße die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümers zu verändern. Mit dem eigenen Vorschlag eines Gesetzes zur Sicherung der Wohnungsmieten hat sich Haus & Grund Niedersachsen bereits im Jahre 2005 an die Niedersächsische Justizministerin mit dem Ziel gewandt, die erarbeiteten Vorschläge im Bundesrat umzusetzen und in das Bundesgesetzgebungsverfahren einzuführen. Innerhalb ihres Hauptfestvortrags im Rahmen der Öffentlichen Kundgebung unserer Jahrestagung im Jahre 2006 hat sich die Justizministerin des Landes Niedersachsen tatsächlich für eine vorläufige Zahlungsanordnung innerhalb des Gerichtsverfahrens nach dem Vorbild des Forderungssicherungsgesetzes für die Bauwirtschaft ausgesprochen. Die von Haus & Grund Niedersachsen entwickelten Vorschläge zur Mietensicherung werden auch im Jahre 2007 innerhalb der Hauptkundgebung des Deutschen Mietgerichtstages, einer Fachtagung mit bundesweitem Anspruch, unter Einschluss von Gesetzgebungskörperschaften, Richter- und Anwaltschaft sowie Verbänden unter aktiver Begleitung von Haus & Grund Niedersachsen weiter behandelt und einer Resolution zugeführt werden. Unsere Arbeit geht also weiter. Je mehr wir dabei sind, desto erfolgreicher können wir sein.

© Dr. Hans Reinold Horst

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