| Anlässlich seiner Jahrestagung in Hameln am 29. April 2006
weist der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen auf die Auswirkungen
des aktuell diskutierten Stadtsanierungskonzepts „Aufwertung
von Dienstleistungs- und Handelszentren in Innenstadtlagen“
hin. Aus dem angloamerikanischen als „Business
Improvement Districts“ (BID) bekannt, handelt
es sich um eine von dort übernommene Form der Stadtsanierung.
Grob gesagt sollen damit Innenstadtbereiche als Dienstleistungs-
und Handelszentren entwickelt und aufgewertet werden.
Auf der Grundlage eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Landtag sowie eine Antrags der Regierungskoalition
Niedersachsens sollen die Auswirkungen derartiger BIDs geprüft
und eine gesetzliche Grundlage dafür erarbeitet werden.
Dazu Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, Verbandsvorsitzender
von Haus & Grund Niedersachsen:
"Durch die erstrebte Aufwertung von
Innenstadtlagen als Dienstleistungs- und Handelszentrum sollen Gewerbetreibende
und Gemeinden profitieren, der private Eigentümer in diesen
Arealen aber die Sanierungsmaßnahmen zahlen. Daraus ergibt
sich eine wirtschaftliche Schieflage einseitig zum Vorteil der Gewerbetreibenden
und Gemeinden und ebenso einseitig zum Nachteil der betroffenen
privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, auf die wir
in einer Stellungnahme mündlich und schriftlich gegenüber
dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium und gegenüber
dem Landtag hingewiesen haben."
Der Gedanke des BID als Form der Stadtsanierung werde nicht schlechthin
abgelehnt, so Dr. Horst weiter. Um die geplante Stadtsanierung jedoch
sozial und wirtschaftlich ausgewogen zu gestalten,
hat der Verband Haus & Grund Niedersachsen einen Forderungskatalog
erarbeitet, den er anlässlich seiner Jahrestagung öffentlich
macht:
- So dürfen staatliche Verantwortungsbereiche nicht zum finanziellen
Nachteil privat betroffener Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
ersetzt werden.
- Es muss sichergestellt sein, dass die Gemeinden ihren öffentlichen
Aufgaben genügen, was der Grundeigentümer bereits durch
Steuern finanziere.
- Stadtsanierungsvorhaben sollten auch nicht durch Initiative
Einzelner mit Zwangsfolge für die Mehrheit der betroffenen
Eigentümer möglich werden, sondern auf Freiwilligkeit
und Entscheidungsautonomie der Betroffenen gegründet sein.
Wer die Zeche bezahlen muss, der soll auch entscheiden, so Verbandsvorsitzender
Dr. Horst.
Vor allem bei der Kostenverteilung setzt Haus & Grund
Niedersachsen an:
- Sanierungsaufwendungen müssen auf alle Gruppen umlagefähig
sein, die aus dem finanziellen Engagement durch Aufwertung der
Stadtquartiere einen Vorteil ziehen.
- Es darf keinem Zweifel unterliegen, dass die Gewerbetreibenden
als unmittelbare Nutznießer mit kostenpflichtig sein müssen
unabhängig davon, ob sie Grundeigentümer im Gebiet sind
oder nicht.
- Dies gilt auch für die Gemeinde als betroffener Grundeigentümer
sowie unabhängig davon, wenn eine scharfe Abgrenzung privater
Aufgaben von öffentlichen Aufgaben der Gemeinde innerhalb
der Durchführung des BIDs nicht gewährleistet werden
kann.
- Vor allem sei eine ausreichende zeitliche und rechtliche Grundlage
für die Einbindung der Mieter mit rechtlicher Sicherung der
Umlagefähigkeit der öffentlichen BID-Sonderabgabe
als Betriebskosten notwendig.
Ebenso weist der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen auf
die dramatisch ansteigenden finanziellen Verluste bei der Vermietung
hin. Haus & Grund Landeschef Dr. Horst fordert rasche Hilfe
für Vermieter. Die Sicherung der Wohnungsmieten sei in vielen
Fällen existenziell notwenig. Die Miete sei das einzige Gegenfinanzierungsmittel
zu den Bewirtschaftungskosten einer Immobilie, die immer vom Eigentümer
zu zahlen seien, unterstreicht Dr. Horst. Deshalb hat sein Verband
jetzt den Entwurf eines „Gesetzes
zur Sicherung der Wohnungsmieten“ vorgelegt. Mit dem Entwurf
des Mietensicherungsgesetzes wollen wir die schlimmsten Konsequenzen
für notleidende Vermieter abwenden und gleichzeitig einen funktionierenden
Wohnungsmarkt gewährleisten, so Dr. Horst weiter. Wir treten
dafür ein, dass über das Land Niedersachsen ein entsprechender
Gesetzgebungsantrag im Bundesrat eingebracht wird.
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