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Haus & Grund Niedersachsen – Für ein starkes Privateigentum
Landesverbandstag in Hameln am Sonnabend, 29. April 2006

Anlässlich seiner Jahrestagung in Hameln am 29. April 2006 weist der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen auf die Auswirkungen des aktuell diskutierten Stadtsanierungskonzepts „Aufwertung von Dienstleistungs- und Handelszentren in Innenstadtlagen“ hin. Aus dem angloamerikanischen als „Business Improvement Districts“ (BID) bekannt, handelt es sich um eine von dort übernommene Form der Stadtsanierung. Grob gesagt sollen damit Innenstadtbereiche als Dienstleistungs- und Handelszentren entwickelt und aufgewertet werden.

Auf der Grundlage eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag sowie eine Antrags der Regierungskoalition Niedersachsens sollen die Auswirkungen derartiger BIDs geprüft und eine gesetzliche Grundlage dafür erarbeitet werden.

Dazu Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen:
"Durch die erstrebte Aufwertung von Innenstadtlagen als Dienstleistungs- und Handelszentrum sollen Gewerbetreibende und Gemeinden profitieren, der private Eigentümer in diesen Arealen aber die Sanierungsmaßnahmen zahlen. Daraus ergibt sich eine wirtschaftliche Schieflage einseitig zum Vorteil der Gewerbetreibenden und Gemeinden und ebenso einseitig zum Nachteil der betroffenen privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, auf die wir in einer Stellungnahme mündlich und schriftlich gegenüber dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium und gegenüber dem Landtag hingewiesen haben."

Der Gedanke des BID als Form der Stadtsanierung werde nicht schlechthin abgelehnt, so Dr. Horst weiter. Um die geplante Stadtsanierung jedoch sozial und wirtschaftlich ausgewogen zu gestalten, hat der Verband Haus & Grund Niedersachsen einen Forderungskatalog erarbeitet, den er anlässlich seiner Jahrestagung öffentlich macht:

  • So dürfen staatliche Verantwortungsbereiche nicht zum finanziellen Nachteil privat betroffener Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ersetzt werden.
  • Es muss sichergestellt sein, dass die Gemeinden ihren öffentlichen Aufgaben genügen, was der Grundeigentümer bereits durch Steuern finanziere.
  • Stadtsanierungsvorhaben sollten auch nicht durch Initiative Einzelner mit Zwangsfolge für die Mehrheit der betroffenen Eigentümer möglich werden, sondern auf Freiwilligkeit und Entscheidungsautonomie der Betroffenen gegründet sein.

Wer die Zeche bezahlen muss, der soll auch entscheiden, so Verbandsvorsitzender Dr. Horst.

Vor allem bei der Kostenverteilung setzt Haus & Grund Niedersachsen an:

  • Sanierungsaufwendungen müssen auf alle Gruppen umlagefähig sein, die aus dem finanziellen Engagement durch Aufwertung der Stadtquartiere einen Vorteil ziehen.
  • Es darf keinem Zweifel unterliegen, dass die Gewerbetreibenden als unmittelbare Nutznießer mit kostenpflichtig sein müssen unabhängig davon, ob sie Grundeigentümer im Gebiet sind oder nicht.
  • Dies gilt auch für die Gemeinde als betroffener Grundeigentümer sowie unabhängig davon, wenn eine scharfe Abgrenzung privater Aufgaben von öffentlichen Aufgaben der Gemeinde innerhalb der Durchführung des BIDs nicht gewährleistet werden kann.
  • Vor allem sei eine ausreichende zeitliche und rechtliche Grundlage für die Einbindung der Mieter mit rechtlicher Sicherung der Umlagefähigkeit der öffentlichen BID-Sonderabgabe als Betriebskosten notwendig.

Ebenso weist der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen auf die dramatisch ansteigenden finanziellen Verluste bei der Vermietung hin. Haus & Grund Landeschef Dr. Horst fordert rasche Hilfe für Vermieter. Die Sicherung der Wohnungsmieten sei in vielen Fällen existenziell notwenig. Die Miete sei das einzige Gegenfinanzierungsmittel zu den Bewirtschaftungskosten einer Immobilie, die immer vom Eigentümer zu zahlen seien, unterstreicht Dr. Horst. Deshalb hat sein Verband jetzt den Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung der Wohnungsmieten“ vorgelegt. Mit dem Entwurf des Mietensicherungsgesetzes wollen wir die schlimmsten Konsequenzen für notleidende Vermieter abwenden und gleichzeitig einen funktionierenden Wohnungsmarkt gewährleisten, so Dr. Horst weiter. Wir treten dafür ein, dass über das Land Niedersachsen ein entsprechender Gesetzgebungsantrag im Bundesrat eingebracht wird.

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