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Und es begab sich zu einer Zeit, da Weihnachtsbäume noch sprechen konnten. Es war die letzte Nacht in der Schonung, in der er aufgewachsen war. Er war markiert, ausgesucht von einem kleinen Mädchen, einem Engel mit goldenem Haar und einem Püppchen-Gesicht. Es war mit seinem Vater in die Tannenschonung gekommen und hatte aufgeregt gerufen: „Papa, das ist unser Weihnachtsbaum, den möchte ich so gerne haben. Bitte kaufe ihn mir“. Morgen sollte er geholt werden. Er war reif zum Schlag, war schön, sein Geäst war dicht, sein Stamm gerade. Er freute sich darauf, dass Heil zu verkünden, das Licht als Hoffnungsträger und die frohe Botschaft Christi in die Herzen der Menschen zu tragen: Christ der Retter ist da. Den Menschen ist der Heiland geboren. So eine schöne Aufgabe hatten Weihnachtsbäume, das hatte der kleine Weihnachtsbaum in der Schule gelernt. Der kleine Weihnachtsbaum war aufgeregt, und weil er vor seiner großen neuen Aufgabe in freudiger Erwartung so aufgeregt war, träumte er schlecht. Die Tannenschonung wurde zum Paragrafendschungel, der auf ihn zukam, ihn bedrohte, verängstigte, ihm die Luft zum atmen nahm. Aus dem Paragrafendschungel öffnete sich für den kleinen Weihnachtsbaum die Welt der Menschen, deutlich, direkt, nackt und ungeschminkt. Und er sah hinein, erstaunt, nicht begreifend und fassungslos. Das Leben der Menschen, in dem er eine Rolle spielte, zog an ihm vorbei wie ein schlechter Kinofilm: Die Welt der Menschen Auch Obdachlose und Asylbewerber könnten im Wege der Sozialhilfe weder einen Weihnachtsbaum noch Weihnachtsbaumschmuck verlangen (Nds. OVG, Beschluss vom 05.02.1988, 4 B 10-73/88 u.a., FEVS 37, Seite 424 ff; Nds. OVG, Beschluss vom 03.07.2001 – 4 LB 739/01, FEVS 53, Seite 209 ff; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 21.05.2003 – 10 A 23/02, n.v.). Der kleine Weihnachtsbaum war traurig, und – ja, er war auch ein bischen empört. Die Welt hatte an Menschlichkeit verloren. Gerade die Menschen, die die Heilsbotschaft zu Weihnachten am nötigsten haben, sie sollten das Zeichen des Lichtes und der Hoffnung nicht sehen. Der kleine Weihnachtsbaum wanderte weiter. Er sah einen Strafgefangenen, der sich einen Weihnachtsbaum für seine Gefängniszelle wünschte. Jedes Bemühen, jeder Kampf darum war vergebens – die Antwort auf seine Anträge lautete stets „nein – ein Gefangener der Justizvollzugsanstalt ... hat keinen Anspruch auf die Ausstattung seines Haftraums mit einem Weihnachtsbaum“ (KG Berlin, Beschluss vom 20.01.2005 – 5 Ws 654/04 Vollz, n.v.). Staunend las der kleine Weihnachtsbaum in dem ablehnenden Gerichtsbeschluss, Weihnachtsbaume in Haftanstalten gefährden die Sicherheit und Ordnung! Sie böten Versteckmöglichkeiten selbst dann, wenn sie kleinwüchsig seien, so wurde argumentiert. Vor allem könne Rauschgift eingeschmuggelt werden. Auch sei der Kontrollaufwand für das Personal zu hoch. Denn wenn man einem Gefangenen einen Weihnachtsbaum zugestehe, dann müsse man damit rechnen, künftig in der Vorweihnachtszeit mit der Kontrolle von möglicherweise Dutzenden von Weihnachtsbäumen befasst zu werden. Der hierfür erforderliche Aufwand sei dem Anstaltspersonal auch bei Berücksichtigung des Interesses der Gefangenen an der Schaffung einer weihnachtlichen Atmosphäre in ihren Hafträumen nicht zuzumuten. Dass ein Gegenstand einem Gefangenen vorenthalten werden könne, wenn der mit der Überlassung verbundene Kontrollaufwand für das Anstaltspersonal unzumutbar sei, sei auch verfassungsrechtlich anerkannt (so: BVerfG, NJW 2003, Seite 2447). Die Brandgefahr werde zudem bei unachtsamem Gebrauch mit offenen Flammen wie Streichhölzern und Feuerzeugen gravierend erhöht, was schon durch die räumliche Enge der kleinen Haftzellen veranlasst sei. Im kalt nüchternen Amtsdeutsch liest sich die Zusammenfassung ... „die mit der Einbringung und dem Besitz von Weihnachtsbäumen verbundenen Gefahren für Sicherheit und Ordnung bei ...“. Der kleine Weihnachtsbaum konnte es nicht fassen, als er die nachgeschobene Begründung in dem Gerichtsbeschluss las, „andererseits fehle in den meisten Fällen dem Aufstellen von Weihnachtsbäumen offenkundig jeder religiöse Bezug! Selbst wenn sich der Gefangene aber auf die Religionsausübung berufe, so finde dies dort die Grenze, wo Religionsausübung die für den Vollzug der Freiheitsstrafen notwendigen Funktionen der Anstalt wie sichere und geordnete Unterbringung in Frage stelle und mit schwerwiegenden Gefahren für Dritte verbunden sei. Wörtlich schließt das Gericht: „Diese der Grundrechtsausübung immanente Schranke überschreitet der Besitz von Weihnachtsbäumen in den Hafträumen.“ Unser kleiner Weihnachtsbaum war sprachlos, hatte er doch in der Weihnachtsbaumschule gelernt, dass er zumindest heute einen wichtigen Bezug zum christlichen Glauben zeigt (so auch VG Gießen, Beschluss vom 31.01.2003 – 4 G 4715/02, NJW 2003, Seite 1265 ff). Was war mit den Menschen los? Doch wohin er auch sah, er fand diese Freude nicht. Was er fand, waren ein „handfester“ Streit beim Verkauf von Weihnachtsbäumen mit dem Einsatz einer Schaufel und einem Karateschlag (OLG Koblenz, Urteil vom 08.07.1977 – 8 U 1414/76), ein Rechtstreit um das verbotene Werben eines Möbelhändlers mit dem Verkauf und der garantierten Rücknahme von Weihnachtsbäumen bei Besuch seines Möbelhauses (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.06.1987 – 4 U 112/86, WRP 1988, Seite 554 f) und auch ein Rechtstreit um die Berechtigung, ein parkendes Fahrzeug abschleppen zu dürfen, das soeben mit einem Weihnachtsbaum beladen wurde (VG München, Urteil vom 26.07.2001 – M 17 K 00.4143, n.v.). Weihnachten, das Fest der Liebe? Den kleinen Weihnachtsbaum trieb es weiter, denn er musste die Bestätigung dieser Annahme doch noch finden. Er fand sie nicht in Strafverfahren, die die Entwendung von Weihnachtsbäumen und von Christbaumschmuck als Diebstahl ahndeten (AG Köln, Urteil vom 14.05.1984 – 614 Ls 24/83, MDR 1984, Seite 687; BayObLG, Urteil vom 04.10.1955 – RReg 2 St 293/55, BayObLGSt 1955, Seite 160 ff). Er fand sie nicht in der arbeitsgerichtlich angefochtenen Kündigung eines leitenden Angestellten, der einen ihm unterstehenden Mitarbeiter dazu veranlasst hatte, während der Arbeitszeit für ihn in seiner Privatwohnung einen Weihnachtsbaum aufzustellen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2003 – 12 Sa 693/01, LAGE § 1 KSchG „verhaltensbedingte Kündigung“ Nr. 81). Er fand sie erst recht nicht in einem Verwaltungsrechtsstreit gegen eine Christbaumkultur am Ortsrand, die den Wohnnachbarn störte (VG Ansbach, Urteil vom 17.05.2006 – AN 15 K 04.03581, n.v.). Auch ein Streit zwischen einem Gebäudeversicherer und dem Mieter eines abgebrannten Hauses, dessen Kinder mit Wunderkerzen hantierend zuerst den Weihnachtsbaum und dann das gesamte Haus abgefackelt hatten, spendete keinen Trost (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2006 – 3 U 104/05, ZMR 2006, Seite 768 ff). Was nur ist mit der Welt und den Menschen geschehen, fragte sich
der kleine Weihnachtsbaum verzweifelt. Er wusste: Ist es heute noch so? Szenenwechsel, Hannover, 30. September 2006 Alles ist überzeichnet,
Palettenweise gestapelt, betrachten sich Schokoladenweihnachtsmänner mit verwundertem Blick: warum stehen sie schon hier – ihre Zeit ist doch noch gar nicht reif. Schon die Durchgangsschranken für die Kunden sind mit Christbaumzweigen aus Kunststoff geschmückt und mit Schleifen aus Stanniol garniert. Zu laut, zu kitschig, zu amerikanisch: Neben dem ganzen Weihnachtswarenwahn wetteifern Preisschilder und Werbeslogans, die dem Betrachter um die Ohren schlagen. Werbezettel werden verteilt „Ab dem 29. November 2006 nur bei ... : „Weihnachtsbaum geschenkt – Mieten statt kaufen!“ Der nachfolgende Text des Werbeflyers erklärt, dass man nach Weihnachten für die Miete des angemieteten Weihnachtsbaums einen Warengutschein in identischer Höhe erhält. Warengutschein gegen Heilsbotschaft! 0,00 Euro Kosten für Ihren Weihnachtsbaum, so erläutert der Werbeflyer weiter. Weihnachten als Kommerz- und Konsumfetischismus! Dem kleinen Weihnachtsbaum verschlug es endgültig die Sprache, als er all dies sah. Ihm war so elend. Er musste wohl doch eingeschlafen sein, ängstlich wachte der kleine Weihnachtsbaum auf: Er hatte doch wohl nur geträumt? Hoffentlich war das nur ein Albtraum? Morgen, morgen würde heiliger Abend sein. Er stellte sich die Szene bei der Bescherung vor: Das alles hatte der kleine Weihnachtsbaum in der Weihnachtsbaumschule gelernt. Darauf war er vorbreitet – das war der größte Moment seines Lebens. Und er glaubte es, freute sich innig darauf mit aller Inbrunst, deren er fähig war. Doch er wurde enttäuscht – die Welt war anders. Er wurde vergessen. An Stelle eines Nachworts Die Einkaufsszene im vorweihnachtlichen Kaufhaus ist keine Erfindung, entspringt nicht der Fantasie, ebenso wenig wie die Erlebnisse des kleinen Weihnachtsbaums im Paragrafendschungel. Lassen Sie uns alle gemeinsam für eine gute Welt eintreten, lassen wir sie bewahren und verteidigen, damit die Botschaft unseres „kleinen Weihnachtsbaums“ an jedem Tag unseres Lebens wahr werden kann. Wünschen wir uns gemeinsam, dass die trostlosen Seelen am heiligen Abend in der Weihnachtsbotschaft Trost und die Schmerzgeplagten Linderung finden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, meine sehr verehrten Leserinnen und Leser, eine besinnliche Adventszeit, frohe, friedvolle und gesegnete Weihnachten und alles erdenklich Gute für das Jahr 2007. In herzlicher Verbundenheit bin ich © Dr. Hans Reinold Horst
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