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Mangel an Stromzähler keine Mietminderung

Kommt es in den angemieteten Räumen einer Arztpraxis durch einen Fehler am Stromzähler zu Schäden an elektronischen Geräten, so kann die Mieterin keinen Schadensersatz vom Vermieter verlagen, wenn sich der Zähler zwar im Haus befindet, jedoch im Besitz des Energieversorgungsunternehmens ist, von diesem verplombt wurde und deshalb von Dritten nicht geöffnet werden darf (BGH, Az: XII ZR 23/04).

© Haus & Grund Niedersachsen
August 2006

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