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Zahlt der Kunde eines Stromlieferanten die erhöhten Preise nicht und überweist er nur den bisher gültigen monatlichen Abschlag, weil er vergeblich auf die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung des Lieferanten wartet, warum der Preis gestiegen ist und fehlt es damit an der Offenlegung der Kalkulation, so darf der Energieversorger den Strom nicht abschalten, urteilt das Landgericht Koblenz (4 HK O 113/06). © Haus & Grund Niedersachsen
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