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Kann die Kehrmaschine einer Gemeinde
in einer engen Sackgasse die Straße nicht reinigen, so kann sich
eine Eigentümerin die den Bereich seit Jahren selber sauber hält,
nicht gegen die Gebühren der Kommune für Straßenreinigung
wehren. Sie muss sich wie alle Bürger an der Umlage beteiligen, urteilt
das Verwaltungsgericht Münster (Az.: 1 K 9939/05). © Haus & Grund Niedersachsen
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