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Es gibt es wirklich, das Schuldbuch des Bundes. Geführt wird es von der ehemaligen Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg, die sich Bundeswertpapierverwaltung nennt. Aber es ist kein versiegeltes Buch, sondern ein elektronisch geführtes Register, in dem die Emissionen von Wertpapieren des Bundes und seiner Sondervermögen auf dem Kapital- und Geldmarkt als Sammelforderung eingetragen werden. Am Schuldenmanagement des Bundes sind aber noch weitere Institutionen beteiligt, und die bedienen sich verschiedenster Instrumente, um den Kreditbedarf des Bundes zu decken. Neben der Bundeswertpapierverwaltung (BWtV) sind am Kreditmanagement des Bundes noch das Bundesfinanzministerium (BMF), die Deutsche Bundesbank und die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) in Frankfurt/Main beteiligt. Wer macht die Schulden?Der Bund und seine Sondervermögen sind mit 61 % für den Großteil der gesamten Staatsverschuldung von rund 1,44 Billionen Euro verantwortlich. Auf die Länder entfallen 32,5 %, der Rest auf die Gemeinden. Angesichts einer Bruttokreditaufnahme des Bundes von 227,1 Milliarden Euro im Jahr 2004 und einer Tilgung von 184,6 Milliarden Euro haben die Schuldenmanager des Bundes einen krisensicheren Job. Da der Bund seit Jahrzehnten brutto mehr neue Schulden aufnimmt als er tilgt (mit Ausnahme der einmaligen Schuldentilgung mit einem Teil der Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen), verharrt die Nettokreditaufnahme auf hohem Niveau und der Schuldenberg des Bundes wächst und wächst. 2004 machte der Bund netto 39,5 Milliarden Euro neue Schulden. Im Jahre 2003 waren es mit 38,4 Milliarden Euro fast genauso viel. Der Schuldenstand des Bundes betrug Ende Juni 2005 rund 856 Milliarden Euro, der seiner Sondervermögen 17,6 Milliarden Euro. Verschiedene Aufgaben beim SchuldenmanagementDie Aufgaben der am Schuldenmanagement beteiligten Institutionen verteilen sich wie folgt: Das BMF koordiniert die Aktivitäten der Schuldenmanager anhand der Vorgaben des Bundeshauhalts. Zudem gibt es jährlich einen Bericht über die Kreditaufnahme und die Verschuldungssituation des Bundes heraus. Die Bundesbank ist als Hausbank des Bundes für die Auktionen von Einmalemissionen des Bundes im Auftrag der Finanzagentur zuständig und wirkt beim Absatz der Daueremissionen mit. Zudem betreibt sie Markpflege an den deutschen Börsen. Die Bundeswertpapierverwaltung ist für die Beurkundung der Bundesschuld zuständig. Sie führt die Zins- und Tilgungsleistungen für bestehende Schulden aus und führt das Schuldbuch. Die Finanzagentur führt die operative Kreditaufnahme des Bundes durch. Außerdem erbringt sie Dienstleistungen im Bereich des Kreditmanagements. Wie werden Schulden aufgenommen?Es gibt etliche Formen von Wertpapieren mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinssätzen, über die sich der Bund verschuldet. Die bekanntesten sind wohl die Bundesschatzbriefe, Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Finanzierungsschätze des Bundes. Einige Papiere werden als Daueremission jederzeit an jedermann über die Hausbank oder die Bundeswertpapierverwaltung abgegeben, andere werden über das sogenannte Tenderverfahren von der Bundesbank an Kreditinstitute zu bestimmten Terminen versteigert. Bietungsberechtigt sind dabei nur die Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen“. Rang 1 in dieser Gruppe belegte im Jahr 2004 die Deutsche Bank AG, Rang 2 Goldman/Sachs & Co. OHG und Rang 3 ABN AMRO Bank (Deutschland) AG. Insgesamt umfasst die Bietergruppe 40 Kreditinstitute. Die Banken der Bietergruppe geben entweder Gebote auf die Menge an Schuldtiteln bei gegebenem Zins (Mengentender) oder auf den Zins für eine gewünschte Menge an Schuldtiteln ab (Zinstender). Zahlreiche Instrumente am Geld- und Kapitalmarkt. Der Bund bedient sich allerdings auch noch weiterer Instrumente am Geld- und Kapitalmarkt wie Schuldscheindarlehen, Zinsswaps und Kassenkrediten in Form von Tagesgeld oder Termingeld. Unter den Schuldarten des Bundes sind die zehn- und dreißigjährigen Bundesanleihen am häufigsten vertreten. Zum 31. Juli 2005 waren sie zum Wert von 527,3 Milliarden im Umlauf. Darauf folgen die Bundesobligationen mit 176,7 Milliarden Euro und die Bundesschatzanweisungen mit 113 Milliarden. Die unter Privatanlegern bekannten Bundesschatzbriefe waren mit „nur“ 11,2 Milliarden Euro vertreten. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Bundesschuld betrug im Jahre 2004 sechs Jahre und vier Monate. Sie ist deshalb wichtig, weil der Bund seine Schulden nach deren Ablauf anschlussfinanzieren muss. Eine kurze Restlaufzeit birgt dabei tendenziell die Gefahr in sich, dass Zinsänderungen nach oben schnell auf die Bundesschuld durchschlagen und mit höheren Zinsbelastungen des Bundeshaushaltes einhergehen können. Der Vorteil eher kurzfristiger Schulden ist der, das darauf in der Regel niedrigere Zinsen zu zahlen sind, als auf langfristige. Es gilt dabei die Vor- und Nachteile so abzuwägen, das der Bund zwar einerseits eine möglichst geringe Zinslast zu tragen hat. Andererseits muss aber gewährleistet sein, dass die Zinslasten relativ stabil und kalkulierbar sind. Die Zinsausgaben sind für den Bundeshaushalt von enormer Bedeutung. Insgesamt haben die Zinsausgaben des Bundes im Jahr 2004 den Bundeshaushalt mit 38,57 Milliarden Euro belastet und waren damit der zweitgrößte Ausgabenposten nach dem Etat des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung. Wer sind die Gläubiger?Wer wissen will, welche Bank im Inland – oder Ausland oder welche Privatperson und welche Unternehmen im In- oder Ausland dem Staat wieviel Geld geliehen hat, wird regelmäßig enttäuscht werden. Denn diese Angaben sind nicht zuletzt aus Datenschutzgründen geheim. Sie werden nur auf aggregierter Ebene veröffentlicht, etwa von der Deutschen Bundesbank. Sie weist z. B. für das Jahr 2004 aus, dass Bund, Länder und Gemeinden unter anderem mit 542,6 Milliarden Euro bei Kreditinstituten, mit 581,6 Milliarden Euro im Ausland und mit 300,9 Milliarden Euro bei sonstigen Gläubigern in der Kreide standen. Unter letztere Gruppe fallen z. B. auch Versicherungen und Privatleute, die eine sichere Geldanlage suchen. Denn sicher ist der Staat als Schuldner allemal, solange der als Bürgen die Steuerzahler vorweisen kann. (Quelle: Der Steuerzahler/September 2005, Seite 163) © Haus & Grund Niedersachsen
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