Home   >   Archiv   >   Themen 2006   >   Mehrwertsteuererhöhung

Keine Panik: Bauherren können Mehrwertsteuererhöhung abfangen

Wer wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % zum 01.01.2007 den werblichen Aufrufen der Bau- und Vermittlungsbranche folgend jetzt noch schnell bauen oder kaufen will, läuft Gefahr überstürzt zu handeln. Das aber führt schnell zu Fehlern, die teurer werden können, als die 3 % mehr Steuer. Besonnenheit ist deshalb angesagt. Kaufen Sie nie stichtagsbezogen Immobilien. Lassen Sie sich nicht drängen. Das gilt für Bauvorhaben genauso wie für den Kauf bereits bestehender Häuser. Denn in diesem Fall verteuert die Steueranhebung ab 2007 die notwendigen Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten.

Wer bereits jetzt fest entschlossen ist, eine ganz bestimmte Immobilie zu erwerben, der sollte aus Ersparnisgründen bis zum 31.12.2006 alles perfekt machen.

Wichtig:
Um den alten, niedrigeren Steuersatz mitnehmen zu können, muss das Objekt bereits bezugsfertig gebaut sein. Nur wenn eine Lieferung oder Dienstleistung 2006 noch ausgeführt wird, gilt die 16 % Regel. Das Datum des Kaufvertrages oder der Rechnung spielen dann keine Rolle.

Problematisch kann es aber werden, wenn man sich jetzt auf die Schnelle in das Neubauprojekt einer Baugesellschaft einlässt, das erst im kommenden Jahr oder später fertig gestellt wird. Oder aber wenn man ein Fertighaus in Auftrag gegeben hat, das nicht rechtzeitig bis Silvester steht. Dann rutscht man in jedem Fall in den höheren Mehrwertsteuersatz hinein. Das kann selbst dann passieren, wenn man in diesem Jahr bereits Anzahlungen auf das Objekt geleistet hat. Denn der Unternehmer muss die 2006 eingenommene Vorauszahlung für spätere Leistungen zum neuen Steuersatz ab 2007 abrechnen und die Differenz von 3 % Punkten nachträglich noch entrichten.

Deshalb gilt es aufzupassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Denn je nach Vertrag darf die Baufirma die Mehrkosten an die Kunden weiterreichen und ihm noch in Rechnung stellen. Eine solche nachträgliche Preiserhöhung kann allerdings nur dann verlangt werden, wenn die Kaufverträge in der Zeit vom 01.09. bis 31.12.2006 abgeschlossen wurden und entsprechende Klauseln (Mehrwertsteuergleitklauseln) enthalten. Deshalb müssen Sie besonders auf Formulierungen achten wie „Preis zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer“ oder ähnliches.

Zum Schluss ein Hinweis:
Eventuellen mehrwertsteuerbedingten Verteuerungen beim Hausbau kann man durch eine geschickte Planung entgegentreten. So können kleinere Grundstücke gesucht werden. Auch bei der Fassadengestaltung lässt sich vielleicht durch kostengünstigere Ausführungen das Eine oder Andere einsparen, vor allen Dingen aber beim Innenausbau. Gelassenheit und Umsicht müssen die obersten Faktoren beim Hauskauf oder Hausbau bleiben.

© Dr. Hans Reinold Horst
August 2006

<< zurück

Anbieterkennzeichnung | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt | Presse