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Betriebskosten: Weniger schadet nicht

Nur 70 % statt richtig 70,25 % der Betriebskosten anzusetzen führt nicht dazu, dass der Mieter wegen falscher Berechnung die Nachzahlung verweigern kann. An sich führt eine fehlerhafte Abrechnung dazu, dass die Abrechnung nicht fällig ist und nicht gezahlt werden muss. Dies ist bei einer „Minderforderung“ jedoch nicht der Fall, wenn die Abrechnung nachvollziehbar ist. Der Mieter ist verpflichtet die errechnete Nachzahlung zu leisten, urteilt das OLG Düsseldorf (10 U 143/05).

© Haus & Grund Niedersachsen
August 2006

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