Home > Archiv > Themen 2006 > Gebäudehöhe
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Sind die Vorgaben in einem Bebauungsplan eines Wohngebietes bezüglich der maximalen Gebäudehöhe zu unbestimmt, so kann sich ein Grundstückseigentümer nicht gegen die Pläne seines Nachbarn wehren, der sein Wohnhaus um eine weitere Etage aufstocken will. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az: 10 B 1490/05). Aber: © Haus & Grund Niedersachsen
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