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Bauherrenlust - Nachbarsfrust

Sind die Vorgaben in einem Bebauungsplan eines Wohngebietes bezüglich der maximalen Gebäudehöhe zu unbestimmt, so kann sich ein Grundstückseigentümer nicht gegen die Pläne seines Nachbarn wehren, der sein Wohnhaus um eine weitere Etage aufstocken will. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az: 10 B 1490/05).

Aber:
Der Eigentümer eines Reihenhauses mit Flachdach, das in einer als geschlossenen Einheit konzipierten Wohnanlage liegt, kann die Aufstockung von Häusern durch Satteldächer verhindern, wenn alle Eigentümer sich zur Beibehaltung des äußeren Erscheinungsbildes verpflichtet haben (OLG Düsseldorf, Az: 9 U 27/00).

© Haus & Grund Niedersachsen
August 2006

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