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Wohnungseigentümer benötigen Rechtssicherheit

Die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft haben vor einer erneuten Grundsatzdiskussion und damit vor einer weiteren Verzögerung der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gewarnt. „Mit dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sind endlich die Voraussetzungen geschaffen, um die in der Vergangenheit entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen“, begründet der Vorsitzende der Spitzenverbände, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn, die Unterstützung der Immobilienwirtschaft für die Novelle. Hintergrund dieses Appells ist eine weitere Verbändeanhörung zur Novelle, die für den 18.09.2006 geplant ist.

Mehr als 30 Jahre nach seiner letzten umfassenden Änderung benötige das WEG jetzt dringend eine Modernisierung. Das starre Einstimmigkeitserfordernis zur Änderung von Vereinbarungen bzw. zur Abweichung von gesetzlichen Bestimmungen verhindere nur allzu häufig eine Anpassung an inzwischen veränderte wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse. Auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes habe in weiten Bereichen eher zur Rechtsunsicherheit beigetragen als zu praktikablen Lösungen geführt, von denen die Hausverwalter und die rund fünf Millionen Wohnungseigentümer hätten profitieren können, konstatieren die Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme an die zuständigen Bundesministerien. Angesichts der Bedeutung der Eigentumswohnung als Instrument der privaten Altersvorsorge sei ein Scheitern des Gesetzentwurfes nicht zu verantworten.

Die vorgesehenen Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes könnten maßgeblich dazu beitragen, dauerhaft verlässliche Entscheidungen der Wohnungseigentümer zu gewährleisten:

Die Novellierung ermöglicht es, die Verteilung der Betriebs-, Verwaltungs- und Instandsetzungskosten durch mehrheitliche Beschlussfassung zu ändern. Auch werden Maßnahmen zur Modernisierung und zur Energieeinsparung nach dem vorliegenden Entwurf leichter zu realisieren sein. So kann beispielsweise auch der Einbau eines Fahrstuhls künftig mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden.

Entscheidende Verbesserungen bringt die Novellierung auch im Bereich der Haftung. So soll der einzelne Wohnungseigentümer in Zukunft nicht mehr mit seinem gesamten eigenen Vermögen für die Schulden der Gemeinschaft haften, sondern nur noch in Höhe seines Miteigentumsanteils am gemeinschaftlichen Eigentum. Damit werden die Wohnungseigentümer vor einer möglicherweise Existenz bedrohenden Haftung abgesichert.

Juli 2006

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