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Bereicherungsrecht: Mieter zahlt irrtümlich 9 Jahre lang Kleinreparaturen

Lässt ein Mieter regelmäßig Reparaturen und Wartungsarbeiten an der Gastherme durchführen in der Annahme er sei aufgrund der mietvertraglichen Kleinreparaturklausel hierzu verpflichtet, so kann er die für 9 Jahre angefallenen Kosten vom Vermieter wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Vermieters nach § 812 BGB ersetzt verlangen, wenn sich herausstellt, dass die Klausel unwirksam ist, urteilt das Amtsgericht Köln (214 C 527/03).

Anmerkung:
Unwirksam ist eine Kleinreparaturklausel nach der BGH-Rechtsprechung, wenn die Reparatur für den Einzelfall und das Kalenderjahr nicht begrenzt ist. Weiterhin fordert der BGH für eine rechtswirksame Instandhaltungsklausel, dass der Vermieter den Auftrag erteilt und der Mieter nur erstattungspflichtig ist. Dieser müsste sich bei Auftragserteilung nämlich auch mit Gewährleistungsansprüchen bei Schlechtleistung des Handwerkers auseinandersetzen. Dies sei vom Gesetzgeber nicht gewollt, sagt der BGH.

© Dr. Hans Reinold Horst
Juli 2006

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