Home > Archiv > Themen 2006 > Kleinreparaturklausel
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Lässt ein Mieter regelmäßig Reparaturen und Wartungsarbeiten an der Gastherme durchführen in der Annahme er sei aufgrund der mietvertraglichen Kleinreparaturklausel hierzu verpflichtet, so kann er die für 9 Jahre angefallenen Kosten vom Vermieter wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Vermieters nach § 812 BGB ersetzt verlangen, wenn sich herausstellt, dass die Klausel unwirksam ist, urteilt das Amtsgericht Köln (214 C 527/03). Anmerkung: © Dr. Hans Reinold Horst
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