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Fahrräder, Kinderwagen und Gehhilfen im Treppenhaus?

Regelt die Hausordnung in einem Mietshaus, dass Fahrräder überhaupt nicht und Kinderwagen nur übergangsweise im Hausflur abgestellt werden können, so ist diese Regelung zulässig. Nicht statthaft wäre es allerdings, Gehhilfen oder Rollatoren im Treppenhaus zu verbieten, da das Treppenhaus „in gemeinschaftsverträglicher Weise“ genutzt werden darf. Das bedeutet, dass Personen, die unsicher auf den Beinen sind, ihre Gehhilfe zusammengeklappt im Hausflur stehen lassen dürfen, urteilt das Landgericht Hannover (20 S 39/05).

Juli 2006

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