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Den Energieverbrauchern droht neben höheren Preisen künftig auch eine Einschränkung ihrer Rechte gegenüber den Versorgern von Strom und Gas. So beurteilt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund die vom Bundestag bereits beschlossenen Verordnungen, die das Verhältnis zwischen Verbrauchern und Energieversorgern neu regeln sollen. Vor Beginn der Beratungen im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates am 22. Juni hat Haus & Grund seine Kritik untermauert. „Der Teufel steckt hier im Detail“, sagt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Die Verordnungen würden die ohnehin vorhandene Dominanz der Versorger stärken und die Verbraucherrechte weiter einschränken. Zum Beispiel beim Unbilligkeitseinwand, der die Verbraucher bislang berechtigte, Preiserhöhungen nicht zu zahlen, bis der Versorger die Erforderlichkeit und Angemessenheit nachweisen konnte. Dieser Einwand soll mit der neuen Verordnung fallen. Verbraucherschützer sehen hierin einen massiven Eingriff in die Rechte der Kunden. Außerdem darf das Versorgungsunternehmen die Netzanlagen der Verbraucher überprüfen und gegebenenfalls stilllegen. Ferner besteht für die Unternehmen bei Änderung der Qualität und Beschaffenheit des gelieferten Gases keine Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher. Schließlich darf der Netzbetreiber die Versorgung unterbrechen, wenn ein Stromversorger glaubhaft macht, dass ein Verbraucher im Zahlungsrückstand ist. „Wenn diese Verordnungen in Kraft treten, wäre das ein enormer
Rückschritt der Verbraucherrechte gegenüber der Versorgungswirtschaft“,
unterstreicht Rüdiger Dorn. Juli 2006 |
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