Home > Archiv > Themen 2006 > Vernachlässigung der Wohnung
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Das Landgericht Siegen hatte am 10.01.2006 (1 S 117/05) über die fristlose Kündigung eines Vermieters zu entscheiden. Begründet wird die Kündigung mit mangelhafter Pflege der Wohnung, Beeinträchtigung des Nachbarn durch unangenehmen Geruch aus der Mietwohnung, muffigem Geruch sowie unzureichenden Lüften in der Wohnung. Es wird lediglich alle ein bis zwei Wochen einmal gelüftet. Die Richter weisen die Kündigung zurück. Bei der Interessenabwägung an der Beendigung des Mietverhältnisses und dem Verbleiben der betagten Mieterin in den Wohnung sei nicht bewiesen, dass die Hausbewohner solchen Einschränkungen ihres täglichen Lebens im Hause ausgesetzt seien, die ihnen nicht zugemutet werden könnten, urteilen die Richter am Landgericht Siegen. © Haus & Grund Niedersachsen
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