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Die Versicherungswirtschaft und das Institut der deutschen Wirtschaft haben eigene Vorschläge zur Integration der selbstgenutzten Immobilie in die Riester-Rente unterbreitet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schlägt ein so genanntes „Entnahmemodell 60plus“ vor, durch das Personen, die einen Anspruch auf eine Riester-Rente erworben haben, sich bereits ab dem 60. Lebensjahr bis zu 100 Prozent des in einer Riester-Rente angesparten Kapitals auszahlen lassen können. Bisher sehen die Regelungen der Riester-Rente nur vor, 30 Prozent des gesparten Betrags an die Rentner mit Erreichen des 61. Lebensjahres auszuzahlen. Durch dieses Modell soll erreicht werden, dass mit Renteneintritt eine verbliebene Hypothekenschuld getilgt werden kann oder dass das selbstgenutzte Gebäude saniert bzw. altengerecht hergerichtet werden kann. Nach Angaben des GDV herrschen jedoch noch Unklarheiten, wie bei einer Auszahlung des voll angesparten Betrags eine zu hohe Steuerbelastung im Rentenalter verhindert werden kann. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat
ein Modell erarbeitet, mit dem Immobilienkäufer schon während
ihres Arbeitslebens anhand eines entwickelten Entnahmetarifs besteuert
werden. Dies bedeutet eine Abkehr von der in der Riester-Rente vorgesehenen
nachgelagerten Besteuerung. Dieser Besteuerungstarif ist so berechnet,
dass Haus- oder Wohnungskäufer im Rahmen der Riester-Förderung
ebenso stark steuerlich belastet werden, wie dies ansonsten bei einer
Auszahlung der Mittel im Rentenalter zu erwarten wäre. Auf diese
Weise soll sichergestellt werden, dass alle Riester-Produkte steuerlich
gleich behandelt werden. Ferner soll durch dieses Modell auch die kontinuierliche
Tilgung eines Hypotheken-Darlehens in die Riester-Förderung integriert
werden. © Haus & Grund
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