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Immobilie in der Altersvorsorge: Neue Vorschläge zur Riester-Förderung

Die Versicherungswirtschaft und das Institut der deutschen Wirtschaft haben eigene Vorschläge zur Integration der selbstgenutzten Immobilie in die Riester-Rente unterbreitet.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schlägt ein so genanntes „Entnahmemodell 60plus“ vor, durch das Personen, die einen Anspruch auf eine Riester-Rente erworben haben, sich bereits ab dem 60. Lebensjahr bis zu 100 Prozent des in einer Riester-Rente angesparten Kapitals auszahlen lassen können. Bisher sehen die Regelungen der Riester-Rente nur vor, 30 Prozent des gesparten Betrags an die Rentner mit Erreichen des 61. Lebensjahres auszuzahlen. Durch dieses Modell soll erreicht werden, dass mit Renteneintritt eine verbliebene Hypothekenschuld getilgt werden kann oder dass das selbstgenutzte Gebäude saniert bzw. altengerecht hergerichtet werden kann. Nach Angaben des GDV herrschen jedoch noch Unklarheiten, wie bei einer Auszahlung des voll angesparten Betrags eine zu hohe Steuerbelastung im Rentenalter verhindert werden kann.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat ein Modell erarbeitet, mit dem Immobilienkäufer schon während ihres Arbeitslebens anhand eines entwickelten Entnahmetarifs besteuert werden. Dies bedeutet eine Abkehr von der in der Riester-Rente vorgesehenen nachgelagerten Besteuerung. Dieser Besteuerungstarif ist so berechnet, dass Haus- oder Wohnungskäufer im Rahmen der Riester-Förderung ebenso stark steuerlich belastet werden, wie dies ansonsten bei einer Auszahlung der Mittel im Rentenalter zu erwarten wäre. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Riester-Produkte steuerlich gleich behandelt werden. Ferner soll durch dieses Modell auch die kontinuierliche Tilgung eines Hypotheken-Darlehens in die Riester-Förderung integriert werden.

© Haus & Grund
Mai 2006

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