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Exzessives Rauchen

Führt exzessives Rauchen zur Verfärbung von Holzpanelen und von Silikonfugen im Bad, so hat der Mieter diesen Schaden zu vertreten, urteilt das Landgericht Koblenz (27.10.2005 – 14 S 76/05). Zwar stehe dem Mieter innerhalb der Wohnung ein Freiraum für seine Lebensführung zu. Dies beinhalte, dass der Mieter innerhalb der Wohnung rauchen darf, was zwangsläufig zu einer Ablagerung von Schadstoffen führt. Werde jedoch exzessives Rauchverhalten nachgewiesen, was zu einer nachhaltigen Schädigung der Mietsache führt, so ist dies nicht mehr vertragsgemäßer Gebrauch, sondern als vertragswidrig anzusehen, so dass der Mieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, sagen die Richter.

© Haus & Grund Niedersachsen
Mai 2006

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