Home > Archiv > Themen 2006 > Mietminderung
|
|
Auch wenn der Zustand des Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus schon bei Mietbeginn vor 14 Jahren schlecht war, darf der Mieter die Miete gleichwohl um 10 Euro mindern. Dies gilt dann, wenn der Vermieter während der gesamten Mietzeit keine Anstalten machte, die Situation zu verbessern. Der Mieter habe in diesem Fall sein Recht auf Mietminderung nicht verwirkt, weil sich die schon zu Beginn des Vertrages schlechten Verhältnisse im Treppenhaus im Laufe der Jahre verschlimmert haben, sagt das Amtsgericht Köln (208 C 464/04). © Haus & Grund Niedersachsen
|
Anbieterkennzeichnung
| Impressum | Datenschutz
| Disclaimer | Haftungsausschluss
Home | Kontakt
| Presse